Emilia2014
Guten Tag Frau Bader, Ich habe zusammen mit dem dänischen Vater das gemeinsame Sorgerecht. Ich habe mit unserer Tochter den Wohnsitz in Deutschland. Sie hat nur einen dt. Pass und ist bei mir Krankenversichert. Wir waren 2 Monate alleine in Dtschl. Er hat uns nicht besucht. Dann haben wir ihn 3 Wochen besucht. Dann wären wir wieder 2 Monate alleine in Dtschl. Er hat uns nicht besucht und nun sind wir seit 5 Monaten bei ihm zu Gast im Sommerhaus aber auch immer wieder in D (ca. 1 Mal pro Monat). Angesichts meines Jobs habe ich gesagt dass ich beim nächsten Aufenthalt in D bleiben werde (für Mitte Aug. geplant). Er hatte auf eine gemeinsame Perspektive in DK gehofft die ich aber aufgrund von zahlreichen Streits und seines impulsiven Temperaments nicht sehe. Nun will er dass ich das Sommerhaus verlasse und alleine ohne Kind nach Deutschland gehe. Darf er mir verbieten mit Kind nach D zu fahren, wenn dort unser Wohnsitz ist? Ich hatte ihm zu dem Thema einen Brief geschrieben und darim explizit vorgeschlagen dass wir uns zusammensetzen sollten um eine Loesung zu findem dass er sie sehen kann. Dass er jederzeit zu uns nach Dtschl. eingeladen ist und dass wir auch weiter zu Besuch nach Dk komnen. Aber halt nicht mehr laenger am Stueck. Darf er sie wirklich alleine in DK behalten? Er behauptet es wäre ganz einfach dass er sie im DK bei sich meldet, einen daen. Pass macht und sie hier bleibt. Es tut mir leid dass die Frage so lange ist. Ich wollte das beste für unsere Tochter und jetzt solche Katastrophe. Danke im Voraus Emilia
Hallo, ich sehe es das etwas anders als meine Vorrednerinnen. Sie leben seit 5 Mo. in DK - insofern ist dort auch Ihr gewöhnlicher Aufenthalt. Wenn Sie zurück gehen, kann das durchaus als Entführung gedeutet werden (Peeka ist da Expertin). Sie haben zwei Möglichkeiten: 1. Versuchen, mit ihm zu reden 2. Versuchen, in D das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen Liebe Grüße NB
User-1753445573
Falls du es noch nicht hast würde ich schnellstmöglich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Sternenschnuppe
Bisher ist sie nur Deutsche, hat ihren Wohnsitz bei Dir und somit ihren Lebensmittelpunkt. Pack die Koffer und gehe samt Kind, bevor er andere Tatsachen schaffen kann. In Deutschland beantragst Du sofort das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es sähe anders aus, wenn ihr in DK gemeldet wäret , seid ihr aber nicht.
luvi
Hallo, ich würde das Wort Trennung erst mal vermeiden, und sie sonst auch immer, zurück nach Deutschland fahren. Wenn du das Kind gegen seinen Willen mitnimmst, kann das als Kindesentführung ausgelegt werden. Welche Staatsbürgerschaften hat euer Kind? Es hat doch wahrscheinlich beide? So weit ich weiss, ist es nicht so einfach einen Pass zu beantragen. Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen in vielen Ländern beide unterschreiben. Viel Glück dir. Ich glaube genau davor haben die meisten Angst, die in einer binationalen Beziehung leben. Luvi
Sternenschnuppe
Nur deutscher Pass Das Kind ist bei ihr in Deutschland gemeldet. Packen und gehen ist also völlig legal, sie waren immer nur zu Besuch beim Vater. Lebensmittelpunkt ist und war Deutschland.
luvi
Sternenschnuppe, bitte schreibe nur über das, was du wirklich weisst, oder schreibe dazu, dass du die das nur denkst, wenn du die nicht sicher bist... Hast du Ahnung vom Staatsangehörigkeitsrecht? Der Besitz einer Staatsbürgerschaft ist nicht vom Besitz eines Passes abhängig. Sondern wird nach Abstammung oder Herkunft geregelt. Das ist Laenderabhaengig. Mein Sohn hat definitiv 2 Staatsbürgerschaften, aber nur einen Pass. Das würde nach dir ja gar nicht gehen... Luvi
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