IceBabe
Guten Tag Frau Bader, mein Mann möchte gerne Elternzeit bei seinem AG beantragen. Die 2 Monate möchte er aufteilen. Wie geht das am besten? Müssen beide Monate im ersten Antrag genannt werden? Der Kündigungsschutz besteht doch nur für je 8 Wochen vor der Elternzeit oder? An sich möchte er die Elternzeit vorab schon mit dem Betrieb abstimmen, damit auch seine Kollegen Bescheid wissen, wann sie ihn vertreten müssen und besser mit dem Urlaub planen können - doch hat er auch Angst, dass der AG ihn dann zwischen den Elternzeit-Monaten kündigen kann. Dem Betrieb kann man das leider zutrauen. Haben Sie hierzu einen Rat? Ich freue mich auf eine kurze Rückmeldung. Besten Dank vorab.
Hallo, wichtig ist, dass er keine Kalendermonate sondern Lebensmonate nimmt. Den Antrag muss er verbindich stellen nach der Geburt. Die Kündigungsfrist gilt leider erst 8 Wo vorher Liebe Grüße NB
Dojii
Er muss beide Monate im ersten Elternzeitantrag nennen, da man sich in dem ersten Elternzeitantrag für 24 Monate an das bindet, was darin steht. Nennt er nur einen, darf der Arbeitgeber den zweiten Monat später ohne Begründung ablehnen, da dein Mann gleichzeitig verbindlich gesagt hat, dass er in den anderen 23 Monaten wieder arbeiten geht. Da der Kündigungsschutz nur jeweils 8 Wochen vor Antritt des jeweiligen Elternzeitabschnittes beginnt, kann man leider tatsächlich zwischen zwei Abschnitten regulär gekündigt werden. Das ist leider das Risiko, das besteht, wenn man seine Elternzeit aufteilen möchte.
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