Anerev86
Sehr geehrte Frau Bader, eine zweite Frage habe ich noch. Der Vater lacht mir dauernd hämisch ins Gesicht er würde an den Ungangswochenenden alle Rechnungen sammeln bzgl Geschenken, Ausflüge, Urlaube und ich würde dann schon sehen. Gibt es irgendeine logische Rechtslage dafür, dass er meint er könnte das vom Unterhalt abziehen? Wäre ja lachhaft, keiner zwingt ihn zB in Urlaub zu fahren oder eine Puppe zu kaufen.
Hallo, jetzt lassen Sie sich doch um Gottes Willen nicht ins Boxhorn jagen. Soll er doch die Rechnungen sammeln und hämisch lachen. Es gilt der Spruch: „wer zuletzt lacht…“ Und um die Frage juristisch zu beantworten: Nein, das kann er selbstverständlich nirgends anrechnen. Liebe Grüße NB
Felica
Meine Rat, lerne deine rechten und Pflichten. Und das schnell. Der Herr hat dich sonst noch extrem lange in der Hand und das ohne das es sein müsste. Einfach durch deine Unsicherheit.
mamavonbaby
Andersrum wird da ein Schuh draus. Du sammelst alles was du noch extra für das Kind ausgibst. Wie (ich weis nicht wie alt das Kind ist) aber zb Kinderwagen, Kinderzimmer, Schulranzen, etc. Solche Ausgaben gehören zu den Sonderausgaben und müssen vom Unterhaltszahlenden noch zusätzlich bezahlt werden (vorrausgesetzt er ist Zahlungsfähig) Du musst natürlich nicht für seine Freizeitaktivitäten wie Urlaub, Eis, Geschenke zahlen, Sprich er darf da gar nichts vom Unterhalt für abziehen. Hast du eine Beistandschaft? Wenn nein, dann würde ich schnell eine besorgen, dann treibt das Jugendamt den Unterhalt für dich ( dein Kind) ein. Dann kann er sich mit denen Streiten, nicht mit dir.
cube
Sammeln kann er - aber nicht, um dann den Unterhalt zu kürzen. Aber wie schon unten geschrieben- wende dich an JA bzw. investiere in einen Anwalt, der dich mal grundsätzlich berät. Dein Mann nimmt einen Kredit auf, um dich auszuzahlen. Erhöht diesen sogar, weil ER ja noch Ausgaben hat. Jetzt sammelt er Rechnungen. Sorry, der will dich bzw. eigentlich euer Kind doch mit möglichst wenig da stehen lassen oder dich zumindest immer schön ärgern/verunsichern. Zahlt er überhaupt nach Düsseldorfer Tabelle? Wer hat den Unterhalt festgelegt? Frau Bader kann dir jetzt zu jeder einzelnen Frage eine Antwort geben - aber ein Anwalt vor Ort wird alle Informationen von dir gesammelt betrachten und dich entsprechend beraten können.
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