Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Väterzeit und Aufteilung in Abschnitte

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Väterzeit und Aufteilung in Abschnitte

dan4000

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Hallo, Anfang Februar bekommen wir Zwillinge. Ich möchte meine Väterzeit in 2 Abschitte aufteilen. 1.: Ab Geburt für 2 Monate. 2.: 15. Mai 2018 - 15. September 2018. Ist es möglich diesen zweiten Elternteilabschnitt ab mitten im Monat zu legen? Oder muss es immer der 1. eines Monats sein bzw. gemäß Lebensmonaten? Danke schön und viele Grüße,


desireekk

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Es richtet sich immer nach den Lebensmonaten. Weder der 1. noch der 15. eines Monate gehen (sofern sie nicht der Geburtstag des Kindes sind). Gruß d


chrissicat

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Es kommt darauf an, ob du Elterngeld beziehen möchtest oder nicht. Wenn du Elterngeld beziehen möchtest, dann müssen es immer Lebensmonate sein. Möchtest du kein Elterngeld beziehen, kannst du Beginn und Ende der Elternzeit flexibler wählen, musst natürlich trotzdem die Ankündigungsfrist beachten.


Sternenschnuppe

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Dann sind sie über 14 Monate alt. Es würde kein Elterngeld geben.


dan4000

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danke für die Antworten. Es geht nicht um Elterngeld im 2. Abschnitt. Hier bleibt die frage offen, ob ich dann die 2. Elternzeit flexibel legen kann. Bspw. der 12. Mai zum 11. September.


Sternenschnuppe

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Ja, wenn Du kein Elterngeld beziehen möchtest, dann kannst Du das legen wie Du möchtest. Die zwei Lebensmonate hast Du dann ja im ersten Abschnitt.


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