EAA20
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wird nächstes Jahr 2023, mit dann 3 Jahren in die Kita gehen. Das Kita-Jahr beginnt mit Ende der Sommerferien am 04.08. Meine Elternzeit endet am 20.08., da wird meine Tochter 3 Jahre alt. Das wäre mir doch für die Eingewöhnung etwas zu wenig Zeit (2 Wochen). Ich frage mich nun, ob ich die Elternzeit 2 Monate z.B. von November bis Dezember unterbrechen kann? Diese 2 Monate würde ich dann gerne nächstes Jahr an den August dran hängen, um eben mehr Zeit für die Eingewöhnung zur Verfügung zu haben. Ich denke nur, dass es vielleicht schwierig ist für meinen AG. 2 Monate arbeite ich, dann bin ich wieder für mehrere Monate raus. Könnte er das ablehnen? (Ich kann und möchte während der Elternzeit auch nicht Teilzeit arbeiten, da keine Betreuung vorhanden ist und ich mir eigentlich extra die Zeit für meine Tochter nehmen möchte).
Hallo, die Änderung bereits bewilligter EZ geht nur mit Zustimmung des AG. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein kannst du nicht so einfach, es bedarf der Zustimmung deines AG.
Suomi
Wenn Du die EZ vorzeitig beenden willst, muss der AG zustimmen. Vielleicht wäre Urlaub eine Möglichkeit bzw unbezahlter Urlaub.
EAA20
Vielen Dank für die bisherigen Antworten! Ich bin etwas schusselig, wie ich festgestellt habe!! Hab mich falsch ausgedrückt! Tut mir leid! Ich habe offiziell Elternzeit von 08/2020 bis 10/2022. Dann würde ich 2 Monate arbeiten gehen (da kann ich Fremdbetreuung garantieren) und die restlichen 10 Monate Elternzeit dann von 01/2023 bis 10/2023.
JuniMama-xx-xx-??
Du hast die ersten 2 Jahre 2 Monate schon eingereicht und angetreten und bist gerade bei den Überlegungen für das dritte Jahr? Dann ist das für den AG ungünstig, aber du könntest das ohne Probleme so machen. Er hat kein Mitspracherecht, wenn du zwischendrin zwei Monste arbeiten gehen magst, denn bis zum dritten Geburtstag hast du Anspruxh auf Elternzeit. Aber: Für den Teil der EZ der nach dem dritten Geburtstag des Kindes liegt gibt es für den AG mehr Mitspracherechte, was die betrieblichen Belange gibt, daher würde ich versuchen, es einfach freundlich zu klären. Vllt bekommst du ja nach der EZ eine andere Stelle und er kann die zwei Monate gleich zur Einarbeitung und für administratives (Schulungen die ausgelaufen sind etx) nutzen? Ich hatte auch für mein großes Kind nochmal EZ als es bereits in der Schule war und ich somit auch für K3 länger zuhause war und das war nach freundlicher Absprache gar kein Problem.
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