Lavazza84
Hallo! Kann ich von den 3 Jahren Elternzeit tatsächlich nur 1 Elternzeitjahr nach dem 3. Geburtstag des Kindes nehmen? Es heißt immer in Abstimmung mit dem Arbeitgeber.... Oder gibt es auch die Möglichkeit jetzt 1 Jahr zu nehmen, dann ein weiteres ab dem 4. Geburtstag des Kindes und ein weiteres dann ab em 7.?
Hallo, ja, das geht Liebe Grüße NB
Dojii
Für Kinder, die nach dem 01,07.2015 geboren wurden/werden darfst du 2 Jahre nach dem 3. Geburtstag nehmen - ohne Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Elternzeit vor dem 3.Geburtstag musst du 7 Wochen vor Antritt anmelden, Elternzeit nach dem 3. Geburtstag 13 Wochen vorher.
mellomania
es kommt drauf an. bei den kindern, die vor dem 1.7.15 geboren wurden, ist es tätsächlich so, dass nur bis zu 12 monate über das 3. lebensjahr hinaus genommen werden konnten. man konnte die EZ nur in zwei abschnitte teilen. bei der neuen regelung, also den kindern, die nach dem 1.7.15 geboren wurden, kann man die elternzeit in drei abschnitte aufteilen und es können bis zu 24 monate über das 3. lebensjahr hinaus mitgenommen werden
Lavazza84
Danke euch für die Antworten! Das Kind kommt erst im April 2019, somit würde ja diese Regelung greifen, 2 Jahre auch noch danach nehmen zu können, was absolut toll ist, gerade z. B. fürs 1. Schuljahr! Wie ist das eigentlich mit der Rentenversicherung? Man erhält doch Die Erziehungszeit als Wartezeit/Beitragszeit anerkannt, 3 Jahre. Gilt das für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes oder ist das an die Inanspruchnahme der Elternzeit gebunden, Bsp. Elternzeit direkt nach Geburt: 1 Jahr (hier 1 Jahr Anerkannt durch die DRV), dann wieder arbeiten, dann 2. Jahr Elternzeit mit Teilzeit z. B. im 4 Lebenjahr (dann wird dieses Jahr anerkannt durch die DRV)... ?
mellomania
das weiß ich nicht. aber du musst dich für zwei jahre festlegen von anfang an! also wenn du nur ein jahr elternzeit nimmst, musst du jetzt schon entscheiden, dass du eben danach wieder arbeitest und auch dann eine kinderbetreuung sicher haben! sollte das nicht der fall sein hast du ein problem, denn wenn du nur ein jahr elternzeit genommen hast, kannst du NICHT ohne zustimmung des AG verlängern! wenn du aber zwei jahre am stück nimmst, hast du dich auch für zwei jahre festgelegt. wenn du dann aufs 3. verlängern wolltest, bräuchtest du seine zustimmung nicht. nur als kleiner hinweis. du kannst auch im zweiten jahr eine teilzeit während der elternzeit arbeiten bis 30 h. entweder bei deinem AG oder mit seiner vorherigen zustimmung woanders. vorteil ist der kündigungsschutz den du in er elternzeit hast.
Lavazza84
Danke für den Hinweis !! Wenn ich die ersten zwei Jahre aufteile, direkt von Beginn an, dann müsste das gehen oder? Also ich bin nicht gezwungen 2 Jahre am Stück zu nehmen. Wäre es möglich z. B. 1/2 Jahr in 2020 und das andere 1/2 Jahr in 2021 zu nehmen (z. B. im Wechsel mit dem Partner) ?
mellomania
ja das geht so. du musst das projekt aber mit dem AG abprechen. also zwei jahre verbindlich planen, egal wie
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