Cat_1985
Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell mit unserem 3. Kind schwanger. Von Kind 1 habe ich wenn ich Ende Oktober in Mutterschutz gehe noch 10 Monate Elternzeit übrig. Kind 1 wird 2025 8 Jahre alt. Von Kind 2 habe ich noch 12 Monate übrig. Von Kind 3 logischerweise 36 Monate. -------- Nach Geburt von Kind 3 Ende d.J. möchte ich gerne 2 Jahre EZ nehmen, aber wieder TZ in EZ arbeiten nach ca 1-1,5 Jahren. Also beantrage ich die vollen 2 Jahre. Kann ich nach der Geburt von Kind 3 erstmal nur 4 Monate Elternzeit beantragen und im Schreiben an den AG welches man ja ein paar Tage nach Geburt schreibt gleichzeitig dann 10 Monate von Kind 1 und dann wieder 10 Monate von Kind 3? Dann hätte ich die 10 Monate vorm 8 LJ genommen. ------- Könnte ich das so formulieren: "... mein Kind Axxx wurde am xx.12.2023 geboren. Hiermit beantrage ich 24 Monate Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes, wovon die ersten 4 Monate von Axxx genommen werden sollen. Anschließend soll sich die Restelternzeit von Bxxx (10 Monate) anschließen. Die restlichen 10 Monate sollen dann wieder von der aktuellen EZ von Axxx genommen werden. Nach Ablauf der Elternzeit plane ich eine Rückkehr mit einer Arbeitszeit von 25 Wochenstunden, verteilt auf eine 5 Tage-Woche i.R. der Teilzeit in Elternzeit für die Dauer der restlichen 34 Monaten (Kind Bxxx und Kind Cxxx). Ggf kann der Arbeitsbeginn früher erfolgen, hierzu melde ich mich gesondert." ------ So würde ich ja dir Fristen zur Beantragung einhalten, oder? Gibt es rechtlich Schwierigkeiten wenn die 2 Jahre nach Geburt nicht nur die Elternzeit des neu geborenen Kindes beinhaltet? Vielen Dank für Ihre Mühe.
Hallo, bitte die HInweise lesen, ich kann indiv. Schreiben an den AG nicht bewerten. Liebe Grüße NB
Neverland
Nicht ganz so.
Teile Deinem AG mit, das du nach dem Mutterschutz erst noch die restliche EZ von Kind1 nimmst, dann 2 Jahre EZ von Kind 3. Du musst dich immer bei der ersten! Mitteilung der EZ für 2 Jahre festlegen.
Danach kannst du dann die restliche Zeit von kind2 nehmen und dann das 3te Jahr von kind3. Sofern nicht noch kind4 kommt
Cat_1985
Hallo Neverland, Danke für deine Antwort. Aber dann komme ich doch nicht mit der Antragsfrist von 13 Wochen hin die für Kind 1 besteht?
roza_soza
Es können auch weniger als 13 Wochen sein, wenn dein AG damit kein Problem hat. Besprech das doch mal. Und vielleicht kann man es so formulieren , dass du dann erst Kind 1 verbrauchst und dann Kind 3 nimmst und wenn AG nicht zustimmt da die 13 Wocje nicht eingehalten werden können, dann Kind 3, Kind 1, Kind 3 nimmst, also das gleich so in die Litteilung schreibst?
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