Kathleen2408
Guten Tag Frau Bader, es geht um folgende Situation: Mein Mann und ich arbeiteten im selben Betrieb im selben Büro. Um unserem AG entgegenzukommen, wollten wir die Elternzeit auf jeweils 7 Monate aufteilen. Den Antrag dazu reichten mein Mann und ich fristgerecht ein (am 21.10.18). Am 07.11.18 erhielt mein Mann dann jedoch die Kündigung. Nun habe ich bereits den Antrag auf Elternzeit für das erste halbe Jahr eingereicht (vom 09.12.18-13.05.19). Da mein Mann sich beruflich neu orientieren muss und sein Antrag auf Elternzeit mit der Kündigung hinfällig ist, wollte ich daraufhin das ganze Jahr Elternzeit nehmen (vom 09.12.18-13.10.19). Dies wurde vom AG jedoch abgelehnt. Meine Frage ist nun, wie die Rechtslage in diesem Fall aussieht und ob ich überhaupt etwas machen kann? Ich bin sehr verzweifelt, da ich nicht weiter weiß und nichts über einen ähnlichen Fall gefunden habe. Über eine Antwort würde ich mich überaus freuen und bedanke mich im Voraus. LG Kathleen
Hallo, Leider schreiben Sie nicht, wann ihr Mann die Elternzeit beginnen wollte. Er hat auf jeden Fall Kündigungsschutz ab acht Wochen vor Beginn. Wenn der Arbeitgeber dies nicht beachtet hat, haben Sie gute Chancen, hiergegen vorzugehen. Da Sie nur Elternzeit für sechs Monate eingereicht haben, besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Zu deinem Mann habe ich das hier gefunden: Väter müssen ihren Antrag auf Elternzeit frühestens acht, aber nicht später als sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit beim Arbeitgeber einreichen, damit der besondere Kündigungsschutz ab Antragseingang bis zum Ende der Elternzeit besteht. In deinen Fall: Hat man die Elternzeit zunächst nicht für den Zweijahres-Zeitraum verlangt, sondern beispielsweise erst einmal nur für das erste Lebensjahr und will sie später um das zweite Lebensjahr verlängern, muss der Arbeitgeber dem zustimmen, wobei er darüber nach billigem Ermessen entscheiden muss.
Dojii
Leider hat dein Mann die Elternzeit "zu früh" beantragt und daher dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben, ihn vor dem Beginn des Kündigungsschutzes zu kündigen. Die Richtlinien zum Elterngeld besagen übrigens, dass es eine Ausnahme der Zustimmungspflicht des Arbeitgebers zur Verlängerung der Elternzeit gibt: "Nur ausnahmsweise, wenn ein vorgesehener Wechsel zwischen den Anspruchsberechtigten aus wichtigem Grund nicht erfolgen kann, bedarf es nicht der Zustimmung des Arbeitgebers zur Verlängerung. Ausschlaggebend ist, dass die Erziehung und Betreuung des Kindes ohne Verlängerung der Elternzeit nicht sichergestellt werden könnte, da ein vorgesehener Wechsel der Anspruchsberechtigten nicht erfolgen kann." Zu finden unter dem Punkt 16.3.2. Verlängerung. https://www.bmfsfj.de/blob/119692/9711fd0fde0d9a2d1f2ba8b82de6a25a/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf Hier muss also im Einzelfall entschieden werden und wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt, muss das Ganze dann entsprechend gerichtlich geklärt werden.
Himbeere2008
Vom 21.09.2018 - 09.12.20158 sind es genau 7 Wochen. Wo wurde da die Elternzeit "zu früh" beantragt?
Dojii
Laut Angaben geht der Vater in der zweiten Hälfte in Elternzeit, also ab Mai 2019. Das bedeutet die Elternzeit hätte erst 8 Wochen vor Antritt der Elternzeit angemeldet werden müssen. Also gegen März 2019.
Dojii
Oder hab ich es falsch verstanden und beide Eltern wollten die 7 Monate gleichzeitig in Elternzeit gehen?
Kathleen2408
Wir wollten jeder 7 Monate Elternzeit nehmen-ich im ersten, mein Mann im zweiten halben Jahr. Leider war es so, dass mein Mann den Antrag mit meinem abgeben sollte. Mich ärgert nur, dass ich anscheinend jetzt nicht viel machen kann, um das ganze Jahr Elternzeit zu nehmen (ohne rechtlichen Beistand). Und wer will schon gern an den Arbeitsplatz zurück, wenn er den Chef verklagt hat
Felica
Warum sollte man zu einem AG zurück kehren wollen der eine solch miese Tour fährt?. Ist doch schon sicher das du die Kündigung bekommst sobald du aus der EZ zurück bist.
Kathleen2408
Ja, ich denke auch das ich mit der Kündigung rechnen muss. Dem AG hat es schon von Anfang an nicht gepasst das ich schwanger war. Wie ein Schwerverbrecher hat er mich und meinen Mann behandelt. Ich finde es ziemlich schade, weil ich immer gute Arbeit geleistet und zuverlässig war. Außerdem hatte ich Spaß an der Arbeit.Aber was solls...Ich hoffe nur, ich bekomme das mit der Elternzeit irgendwie durch. Ich möchte mein Kind auf keinen Fall schon mit einem halben Jahr in die Krippe geben. Und vielleicht hab ich doch noch gute Chancen, weil die Ablehnung mit einer völlig absurden Begründung daher kam.
Felica
Ich würde es auf die Klage ankommen lassen. Und direkt 2 Jahre EZ einreichen. Wie gesagt, zu verlieren hast du da ja nichts mehr. Und Begründung hast du ja eine Gute, der AG hat selbst verhindert das es dir möglich ist nach 7 Monaten wieder einzusteigen. Solltest du in der EZ was anderes finden, kannst du immer noch kündigen. Wenn nicht, bist du erst einmal 2 Jahre sicher und kannst notfalls auch innerhalb der EZ woanders arbeiten solange es nicht mehr wie 30 Std die Woche sind. AG kann da zwar ablehnen, aber muss es dann begründen. oder du arbeitest in der EZ bei ihm in TZ sollte er dann was haben, auch dann kann er dich nicht kündigen. Und du könntest auch ohne seine Zustimmung das 3te Jahr dranhängen.
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