Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufteilung elterngeld und elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufteilung elterngeld und elternzeit

Posemuckel_2002

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Hallo Frau Bader, Wir haben am 26.2.19 Entbindungstermin. Mein Mann ist bis Ende Oktober 2020 in einer Weiterbildung und kann daher keine elternzeit machen. Nun ist es so, dass wor nur ein Auto haben und ich gern bis er fertig ist mit der Weiterbildung zu Hause bleiben möchte (31.10.2020). Ist das so möglich oder muss ich immer bis zum 26. eines Monats die elternzeit beantragen. Wie würde das elterngeld aufgeteilt? Ich danke Ihnen für die Antwort im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie können willkürlich einen Tag angeben, an dem die Elternzeit enden soll. Elterngeld können Sie entweder als Basis-Elterngeld für insgesamt zwölf Monate oder als Elterngeld Plus für insgesamt 24 Monate erhalten. Liebe Grüße NB


Felica

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Könnt ihr machen. EZ kannst du wahlweise bis zum Tag vor dem 3ten Geburtstag nehmen. Nur für das EG sind die Lebensmonate wichtig. Beim EG würde ich dir raten, sofern du einen AG hast und du nicht planst nach dem Mutterschutz direkt wieder zu arbeiten, das dir für das erste Jahr auszahlen zu lassen. Hieße, erste beiden Monate hättest du das höhere Mutterschaftsgeld, dann 10mal EG. Die beiden Monate welche dein Mann nehmen könnte würden dann verfallen, weil er ja wegen der Weiterbildung nicht kann. Von Feb20-Okt10 würdest du dann kein Geld bekommen, aber für den Zeitraum könnt ihr euch ja vorher was weglegen. Du kannst auch ein paar Monate splitten, würdest somit länger EG bekommen dafür für die Monate welche du gesplittet hast weniger. Könnt ihr da frei aufteilen.


Posemuckel_2002

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Ich danke für die schnelle Antwort. Ich dachte das elterngeld würde, wenn man länger ez macht, aufgesplittet das man das geld was man bekommen würde fur das 1. Jahr dann eben auf die 20 Monate verteilt bekommt?


-Talia-

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Du kannst das EG so beantragen wie du willst. Die ersten beiden Monate müssen Basiselterngeld sein, die dann mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet werden. Die restlichen 10 Monate kannst du dir dann auch als Basiselterngeld auszahlen lassen oder komplett splitten lassen in 20 Monate Elterngeld plus oder du nimmst 5 Monate Basis- EG und 10 Monate EG plus - ganz wie du willst und wie du es beantragst.


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