Cat_1985
Hallo Frau Bader, Entschuldigung. Das habe ich wohl überlesen. Hier also nochmal meine Infos/Frage ohne Schreiben an den AG: Ich bin aktuell mit unserem 3. Kind schwanger. Von Kind 1 habe ich wenn ich Ende Oktober in Mutterschutz gehe noch 10 Monate Elternzeit übrig. Kind 1 wird 2025 8 Jahre alt. Von Kind 2 habe ich noch 12 Monate übrig. Von Kind 3 logischerweise 36 Monate. -------- Nach Geburt von Kind 3 Ende d.J. möchte ich gerne 2 Jahre EZ nehmen, aber wieder TZ in EZ arbeiten nach ca 1-1,5 Jahren. Also beantrage ich die vollen 2 Jahre. Kann ich nach der Geburt von Kind 3 im Schreiben an den AG erstmal nur 4 Monate Elternzeit von Kind 3 und gleichzeitig dann 10 Monate von Kind 1 und dann wieder 10 Monate von Kind 3 beantragen? Also die 2 Jahre so aufteilen? Dann hätte ich die 10 Monate EZ vorm 8 LJ genommen. Können Sie mir sagen ob ich die EZ so aufteilen/beantragen kann wie geplant? Oder ob es Schwierigkeiten gibt wenn die EZ von 2 Jahren nicht nur von Kind 3 genommen wird? Herzlichen Dank. Hoffe die Fragestellung ist diesmal korrekt. Viele Grüße
Hallo, ich würde erst einmal für das dritte Kind zwölf Monate nehmen und dann die Restzeit und für die beiden anderen Kinder, am Schluss die Restzeit für Kind 3. Liebe Grüße NB
Cat_1985
Das wäre dann 4 Monate vor dem 8. Geburtstag von Kind 1 wo das 1. Jahr EZ von Kind 3 um wäre. Gilt die Regel "EZ muss vor dem 8.LJ genommen werden" dann nur für die Beantragung? Weil 6 Monate würde ich ja so nach dem 8 Geburtstag nehmen?
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