Guten Tag Frau Bader, mein Ex-Mann und ich teilen uns die Sommerferien hälftig beim Umgang unserer Kinder. Bis jetzt hatte er immer die ersten 3 Wochen und ich die letzten 3 Wochen. Nun hat er aber ein weiteres Kind, das in den Kindergarten geht und möchte nun aufgrund dessen Schließzeiten die mittleren 3 Wochen. Das Problem ist, dass ich bereits seit drei Jahren die ersten beiden Ferienwochen arbeiten muss, da mein Chef hier Urlaub nimmt und einer von uns beiden anwesend sein muss. War ja auch nie ein Problem. Der Vater besteht nun aber darauf, dass ich mich nach seinen Schließzeiten richten muss und meinte er fährt dann einfach in Woche 3 mit den Kindern weg und ich muss sie dann eben aus Italien abholen. Wie wird hier ein Gericht entscheiden? Muss ich mich wirklich nach den Schließzeiten des neuen Kindes richten? Vielen Dank vorab und freundliche Grüße