Aufteilung Urlaub unter Kollegen und Differenzen mit dem Vorgesetzten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufteilung Urlaub unter Kollegen und Differenzen mit dem Vorgesetzten

Guten Abend, am 01.09 habe ich eine neue Stelle angetreten - innerhalb des selben Betriebes in dem ich seit über 20 Jahren tätig bin. Ich arbeite 15 Stunden die Woche drei Vormittage - aktuell in Elternzeit bis Januar 2023. Danach werde ich weiterhin 15 Stunden die Woche arbeiten. Meine Kollegin ebenfalls Teilzeitkraft mit 24 Stunden die Woche arbeitet vier Vormittage die Woche. Wir haben beide Kinder - das weiß auch unsere Chef! Bei meinem "Bewerbungsgespräche" habe ich ihm gesagt, dass ich familiäre Unterstützung habe aber es natürlich auch Zeiten gibt, die ich nicht mit der Familie überbrücken kann. Meine Urlaubsplanung für dieses Jahr steht eigentlich schon seit Anfang diesen Jahres. Also heißt, jeder Tag in dem ich eine Betreuung für die Kinder brauche (ausgenommen Krankheiten natürlich) sind bereits abgeklärt. Nun hat mein Chef meiner Kollegin gesagt, dass wir ja beide noch Urlaub haben und dies untereinander ausmachen sollen wie wir diesen aufteilen. Er selbst hat über Weihnachten und Neujahr frei und eine sollte immer da sein. Früher war keiner der beiden da, zwei Wochen lag und keine hat es gejuckt. Sie hat ihren Urlaub natürlich schon genehmigen lasse und ich nicht, da ich ja vorher nicht da war. Die erste Ferienwoche an Weihnachten war eigentlich schon in meiner alten Abteilung abgesprochen und demzufolge auch die Betreuung meiner Kinder geregelt. Nun habe ich aber das Problem, das ich sozusagen in diesen zwei Ferienwochen arbeiten soll. Der Kindergarten und die Schule haben zu! Mein Mann kann nur die zweite Ferienwoche frei nehmen Oma und Opa sind nicht da! Ich finde dies ist ein unding. Ich arbeite bewußt nur 15 Stunden - nicht weil ich es mir finanziell leisten kann - und muss mich jetzt quasi darum streiten wie ich meinen Urlaub nehmen kann/soll. Ich frage mich an der Stelle, was sich mein Chef dabei gedacht hat, zwei Mütter einzustellen? Es kommen noch etliche Urlaube auf uns zu. Ich habe grundsätzlich nichts gegen meinen Chef aber er ist ein Workaholic und erwartet dies ein Stückweit auch von seinen Assistentinnen, wie sich jetzt herausstellt. Z.b. arbeite ich jetzt schon jeden Tag mindesten 30 bis 60min länger als vereinbart. Ich möchte natürlich nicht gleich mit der Türe ins Haus fallen und als schwierige Mitarbeiterin dastehen aber ich habe dennoch das Bedürfnis Klarheit zu verschaffen, weiß jedoch nicht wie ich dies angehen soll. Haben Sie einen Tipp für mich kann ich mich rechtlich auf irgendwas beziehen? Vielen Dank für ihre Rückmeldung

von mandulina83 am 22.09.2022, 18:04



Antwort auf: Aufteilung Urlaub unter Kollegen und Differenzen mit dem Vorgesetzten

Hallo, einen Anspruch auf spezielle Urlaubszeiten gibt es nicht. Der Arbeitgeber soll jedoch bei der Genehmigung von Urlaub die sozialen Belange der einzelnen Arbeitnehmer. Berücksichtigen. Nun haben wir die Sondersituation, dass es nur zwei Mitarbeiter in der Abteilung gibt und immer einer von beiden da sein soll. Dem anderen Arbeitnehmer ist in der hier streitigen Zeit der Urlaub bereits genehmigt worden. Ich kann keinen Fehler vom Arbeitgeber entdecken, da der ja von Ihnen und Ihren Urlaubswünschen andersherum auch noch nichts wusste, als er den Urlaub der anderen Arbeitnehmerinnen genehmigt hat. Und ich kann auch keinen Anspruch erkennen, dass er diese rückgängig machen muss. Natürlich ist es nicht Aufgabe der Arbeitnehmer, sich untereinander zu einigen, gleichwohl sehe ich dies als Versuch des Arbeitgebers, Durch interne Absprachen der Arbeitnehmer eine Einigung herbeizuführen, der er dies tatsächlich arbeitsrechtlich nicht mehr anders tun kann. Die andere Arbeitnehmerin kann ja zum Beispiel auch einen Urlaub gebucht haben, nachdem ihr Urlaub genehmigt worden ist. Sie durfte darauf vertrauen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2022



Antwort auf: Aufteilung Urlaub unter Kollegen und Differenzen mit dem Vorgesetzten

Es ist der gleiche Betrieb? Dann würde ich darauf hinweisen, zu welchen Daten ich "bereits genehmigten Urlaub" habe. Einen Nachweis darüber hast du doch sicher? Dass ihr beide Mütter seid, spielt keine Rolle. Es werden auch viele Väter eingestellt.

von Pamo am 22.09.2022, 18:19



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Väter sind aber in den wenigsten Familien die Hauptperson in der Kinderbetreuung, insofern macht der Vergleich keinen Sinn.

von Anni3 am 22.09.2022, 20:41



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Anni3, bist du der Meinung, der AG sollte immer davon ausgehen, dass die Mutter allein betreut und deswegen vorbeugend diskriminieren? Genau davon wollen wir doch weg.

von Pamo am 22.09.2022, 21:01



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Nein, natürlich nicht. Aber der Soll-Zustand ist diesbezüglich einfach noch nicht erreicht. Das ist ein Henne-Ei-Problem sozusagen.

von Anni3 am 22.09.2022, 21:49



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Es ist zwar die gleiche Firma, aber eine andere Abteilung mit eigenen Urlaubsplänen. Die umzuwerfen weil jemand neu kommt, wäre auch unfair den Kollegen gegenüber finde ich. Kommt man irgendwo neu dazu, hat man bei sowas im 1. Jahr leider das kurze Streichholz gezogen. Oder man bespricht das vor Vertragsunterzeichnung. So kenne ich es zumindest. Oder ist es der gleiche Chef, der deinen Urlaubsantrag eigentlich kannte?

von cube am 22.09.2022, 21:51



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Hm... ich würde auch sagen: Urlaub wurde genehmigt... oder hat jemand diese Genehmigung zurückgezogen? Der Chef hat ansonsten eine Entscheidung zu treffen, nicht ihr. Und Du hast einen neue Selle angetreten, da muss halt zur Not auch mal Papa sich eine Weile strecken. LG D

von desireekk am 23.09.2022, 02:57



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Und wie soll der Papa sich Strecken, wenn er keinen Urlaub mehr hat? Wie gesagt, steht unsere Urlaubsplanung seit Anfang diesen Jahres - jeder einzelne Tag. Deswegen kommen wir ins rudern. Den Urlaub habe ich mir in der alten Abteilung nicht genehmigen lassen, da wir das immer kurzfristig getan habe. Was ich eben nicht verstehen, wenn der Chef nicht da ist, gibt es so gesehen keine Arbeit. Der Chef ist zwei Wochen komplett weg, warum müssen wir dann da sein?

von mandulina83 am 23.09.2022, 10:15



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Ganz einfach: Urlaub ist rechtlich erst genehmigt, wenn man einen Antrag eingereicht hat und dieser vom Chef genehmigt wurde. Wenn deine alte Abteilung das immer kurzfristig geregelt hat und bisher offenbar immer zu deiner Zufriedenheit ist das kein Grund, weswegen du in einer neuen Abteilung Anspruch auf Wunschurlaub hast, der bisher noch nicht mal offiziell genehmigt war. Ob es sinnvoll ist, in Abwesenheit des Chefs da zu sein, liegt nicht an dir zu entscheiden. Sorry, aber ich sehe da ehrlich nichts unfaires. Wie gesagt: wechselt man die Abteilung, muss man sich doch auf Änderungen einstellen. Neue Kollegen, neuer Vorgesetzter - "das war aber in meiner alten Abteilung alles anders/besser" oder "ich wechsle die Abteilung - möchte aber bitte weiterhin alles so haben, wie es vorher gut für mich war" ist keine gute Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit.

von cube am 23.09.2022, 10:37



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Gegenfrage; wenn du genehmigten Urlaub hättest und jemand kommt neu in die Abteilung - würdest du dann deinen Urlaub zurück nehmen, damit die Neue gehen kann? Wahrscheinlich eher nicht.....und auch die andere Familie wird geplant haben. Bis Weihnachten ist noch Zeit genug um nach einer Alternative zu suchen; Papa macht Überstunden, die er dann abfeiern kann, eine Nachbarin springt ein, eine Kindergarten oder Schulkameraden Mami.....man muss nur wollen und nicht bocken.

von KielSprotte am 23.09.2022, 10:39



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genau das wollte ich gerade auch noch hinzufügen.

von cube am 23.09.2022, 10:45



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Wie wäre es, wenn du um ein Gespräch zu dritt bittest, bei einer Tasse Kaffee. Dann sagst du ganz sachlich, dass du für die eine Woche keine Betreuung hast. Und bittest um gemeinschaftliche Lösung. Sollte sich der Chef da querstellen, wirst du wohl auch in Zukunft Probleme bekommen. Es geht ja eigentlich nur um 3 Tage. Da du nur 3 Tage arbeitest. Evtl. Kannst du anbieten einen Tag in jeder Woche zu arbeiten oder sowas. Weihnachten ist halt immer problematisch, da es da zumindest bei uns auch keine notbetreuung gibt. Ist der Kiga wirklich so lange zu? Bei uns ist da immer bis 23.12. noch offen. Schulkind kann ggf. Vormittags zu einer Freundin oder einem Freund, das könnte man jetzt schon mit anderen Müttern besprechen. Oder Schulkind kann ab Klasse 3 allein daheim bleiben. Kennst du eine liebe Familie aus dem kiga, die dein Kind vielleicht an 2 Vormittagen betreuen könnte? Sollte es bei deinem Mann nur an der fehlenden Urlaubstagen scheitern, kann er vielleicht 3 Tage unbezahlt nehmen oder mit Genehmigung des Chefs jetzt anfangen Überstunden aufzubauen, die er dann abbummelt. Mugi

von Mugi0303 am 23.09.2022, 14:57



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Die Koordination der Urlaube ist Chefaufgabe. Wenn es da ungünstige Überschneidungen gibt, dann muss der zuständige Vorgesetzte sich etwas einfallen lassen. Und da reicht nicht: Macht das unter euch aus! Soweit die Theorie. Ich bin im ÖD. Da gibt es null Urlaubskoordination. Aber wenn wieder alle gleichzeitig weg sind, dann ist das blöd. Aber ich weiß auch mit Sicherheit, wessen Fehler das ist und zwar nicht meiner.

von Pamo am 23.09.2022, 16:21



Antwort auf: Aufteilung Urlaub unter Kollegen und Differenzen mit dem Vorgesetzten

Ich werde sicherlich nicht meine Kollegin darum bitten ihren Urlaub zu streichen. Ich finde das ist Chef Sache und der sollte vielleicht auch ein wenig auf die Belangen seiner Mitarbeiter achten. Wir sind nunmal nur zu zweit, beide in TZ tätig und das auch nur vormittags. Vorher ging es ja auch! Zudem wird es spannend in den Sommerferien. Uns wird vorgegeben, min. einmal drei Wochen am Stück Urlaub zu nehmen. Blöd nur, das die Kindergärten unserer Kinder zeitlich drei Wochen zu haben und ich zusätzlich ein Schulkind habe, welches 6 Wochen frei hat. Ich würde mit dem jetzigen Wissen, nicht mehr in diese Abteilung wechseln.

von mandulina83 am 24.09.2022, 06:59



Antwort auf: Aufteilung Urlaub unter Kollegen und Differenzen mit dem Vorgesetzten

Dann würde ich erst Recht jetzt das Gespräch mit dem Chef suchen. Damit ihr auch für den Sommer schon im Lösungen suchen könnt. Wenn ihr die schließzeiten schon kennt, dann um so besser. Unser Hort ist zum Beispiel immer die ersten 3 Ferienwochen zu. Da würde ich dann sagen, einer nimmt 2 Wochen zu Beginn der Ferien, der andere Woche 2 und 3. Woche 2 ist dann halt keiner da. Geht halt nicht anders. Das müsst ihr dem Chef klar machen. Scheint in eurem Büro ja nicht soo ein Problem zu sein. Wenn dann wirklich noch jeder eine Woche dazu nehmen will oder soll, dann jeder eine andere in den Wochen 4 bis 6. Nur einen Anspruch beide auf die gleichen 3 Wochen werdet ihr eher nicht haben. Bei uns vertreten sich zum Glück die 3 Kollegen mit Kindern nicht untereinander. Die restlichen 5 Kollegen haben keine oder keine kleinen Kinder mehr. Gibt es noch andere Kollegen bei euch in der Abteilung,ist denen die Vertretung besser klappen würde? Viel Glück!

von Mugi0303 am 24.09.2022, 08:11



Antwort auf: Aufteilung Urlaub unter Kollegen und Differenzen mit dem Vorgesetzten

Schon einmal daran gedacht, dass du vielleicht gerade aus dem Grund eingestellt worden bist - also dafür, dass das Büro besetzt ist und zumindest jemand die Auskunft geben kann "Cheffe ist im Urlaub, ist an xy wieder im Büro, werde ihm eine Rückrufbitte auf den Tisch legen"?

von KielSprotte am 24.09.2022, 08:43



Antwort auf: Aufteilung Urlaub unter Kollegen und Differenzen mit dem Vorgesetzten

Rechtlich ist ein Urlaub erst dann genehmigt, wenn schriftlich eingereicht und vom Chef abgezeichnet. Anspruch hat man auf 2 Wochen zusammenhängend. Einen Rechtsanspruch auf Urlaub in den Ferien gibt es nicht. Man hat auch keinen Anspruch darauf, Urlaub zB zeitgleich mit dem Partner zu bekommen. Der AG ist angehalten, sozialverträglich bzgl. des Urlaub seiner MA´s und eben Eltern zu agieren - muss aber auch betriebliche Belange im Auge behalten und darf niemanden benachteiligen/bevorzugen. Heißt dann zB dass MA 1 in 2022 über Weihnachten frei hat, in 2023 ist dann MA 2 dran. Kinderbetreuung ist Privatsache. Schulen bieten idR 3 Wochen der Sommerferien sowie je die Hälfte der Oster- u. Herbstferien Betreuung an. Kiga ebenfalls 3 Wochen von 6. Im Zweifel muss man für sein Kind eben eine private Betreuung suchen/organisieren. ZB in den Ferien ein Sommerlager, Sportcamp etc oder Freunde/Familie oder mit anderen Müttern zusammen tun. Ich verstehe, dass du nach so langer Betriebszugehörigkeit und evt. eingespielten Abläufen in deiner ALTEN Abteilung eine gewisse Erwartungshaltung hast. Andererseits hast nun mal die Abteilung gewechselt und damit sind eben auch neue Absprachen nötig oder sich entsprechend selber informieren, wie etwas gehandhabt wird. So zB vor Wechsel eben dringende Urlaubswünsche kund tun und abklären, was möglich ist oder eben auch nicht. Ich gehe davon aus, du hast mit der Kollegin gesprochen und sie kann/will ihren Urlaub nicht umlegen. Da dieser bereits genehmigt wurde, ist das auch rechtlich ok. Nun kannst du mit dem Chef nochmal sprechen, dass es für dich damit sehr problematisch wird - ich würde dir aber empfehlen, mit einer Lösung/Kompromissvorschlag bei ihm zu erscheinen. Tatsächlich kann er aber einfach sagen: das ist jetzt Pech, da der Urlaub der Kollegin schon genehmigt ist - im nächsten Jahr sind sie dann dafür dran. Wie gesagt: ich verstehe, dass dies nun sehr unglücklich für dich ist. Aber ich sehe ehrlich gesagt nicht, dass daran alle anderen schuld sind oder dich unfair behandeln. Ich würde mich an deiner Stelle jetzt eher um Betreuungs-Lösungen kümmern und mich nicht weiter daran hochziehen, wie doof alles ist. Wir reden von 15 Std, für die du eine Betreuung finden musst (Oder eben 17 mit Fahrtzeit) und nicht 38 oder 40 Std plus Fahrtzeit. Es hat ja sicher auch gute Gründe/Vorteile für dich gegeben, dass du in diese Abteilung wechseln wolltest. Die sind doch nicht wegen eines Urlaubs alle weg, oder?

von cube am 24.09.2022, 10:50



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