Mitglied inaktiv
Guten Tag, beziehe Leistungen nach dem UVG. Erlischt der Anspruch darauf bereits, wenn ich in eheähnl. Gemeinschaft lebe? Erwarte von meinem neuen Partner ein Baby, und wir überlegen, ob heiraten oder noch nicht. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Guten Tag, wenn das Kind, für das der Unterhaltsvorschuß bezogen wird, nicht von dem Partner ist, ist es irrelevant. Bei einer Heirat erlischt der Anspruch. Gruß, NB
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