Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

UVG- Anspruch auch bei eheähnl. Gem. nicht mehr?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: UVG- Anspruch auch bei eheähnl. Gem. nicht mehr?

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Guten Tag, beziehe Leistungen nach dem UVG. Erlischt der Anspruch darauf bereits, wenn ich in eheähnl. Gemeinschaft lebe? Erwarte von meinem neuen Partner ein Baby, und wir überlegen, ob heiraten oder noch nicht. Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Guten Tag, wenn das Kind, für das der Unterhaltsvorschuß bezogen wird, nicht von dem Partner ist, ist es irrelevant. Bei einer Heirat erlischt der Anspruch. Gruß, NB


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