Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

UVG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: UVG

D.D

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Guten Tag, Ich habe eine Frage zum UVG. Mein Sohn wird diesen Monat 12 Jahre und ich habe diesen Monat kein UVG bekommen, und auch kein Brief von der Unterhaltskasse. Können die es einfach einstellen? Ich habe einen neuen Partner nicht verheiratet und eine Tochter 2 Jahre mit meinem neuen Partner.  Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auf der Seite des Landes RLP lese ich heraus, dass tatsächlich ein neuer Antrag gestellt werden muss. https://service.rlp.de/detail?pstId=8969563   Liebe Grüße NB


misses-cat

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Bekommt ihr Bürgergeld ? Wenn ja wird ab 12 meine ich kein uvg mehr gezahlt oder wenn 6 Jahre gezahlt wurde, was eher eintrifft


D.D

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Nein wir bekommen kein bürgergeld. Mein Partner geht arbeiten, somit haben wir kein Anspruch auf Bürgergeld. 


misses-cat

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Hm ok, es gibt nur drei Möglichkeiten bzw vier 1. Der Auszahlungsstelle ist ein Fehler  unter laufen und haben es fälschlicherweise eingestellt zb weil ein Kind mit ähnlichen  Namen kein uvg mehr bekommt, also einfach menschliches Versagen 2. Der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin geht davon aus das du von staatlicher Unterstützung  lebst. 3. Das wäre dein verschulden , du hast vergessen den Folgeantrag zustellen ( es ist lange her das ich den gestellt habe aber ich meine alle 12 Monate muss man den neu stellen) , vielleicht muss man mit 12 auch immer neu stellen, bis dahin bekommt man es ja auch wenn man Bürgergeld  bekommt und danach nur noch wenn nicht 4. Dein Ex ist so ein Scherzkeks  wie meiner der hat zweimal bei meiner damaligen Sachbearbeiterin angerufen oder sie angeschrieben und behauptet er zahlt Unterhalt.   Ruf morgen bei der uvg Kasse an, wenn du nicht wieder geheiratet hast und nicht von Bürgergeld lebt steht es deinem Kind zu  


D.D

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Ne ich habe nicht geheiratet und bekomme kein bürgergeld.  Leider hat die Kasse bis 4.4. Schließung. Erreiche leider erst danach wieder einen. Habe auch keinen Brief von der UVG Kasse bekommen das es eingestellt wird. Naja, mal abwarten wenn ich jemand erreiche.  Trotzdem vielen lieben Dank. 


Sternenschnuppe

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Das mit den 6 Jahren scheint es nach meinen Recherchen nicht mehr zu geben.  Aber ab 12 gelten andere Vorraussetzungen. Hast Du es denn nicht neu beantragt? Schau mal auf den alten Bescheid bis wann das befristet war.  Ich speichere mir sowas immer im  Kalender im Handy als Vorlage. Dann kann nichts vergessen werden ;-) Da schreibt die Kasse auch nix extra. 


D.D

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Leider habe ich nichts neu beantragt. Das wusste ich nicht. Dachte es läuft so weiter. Die machen ja jährlich eine Überprüfung, aber wusste nicht das es neu beantragt werden muss.  Super vielen Dank, dann werde ich mich mal darum kümmern.  Ich dachte die Kasse schreibt einen an wenn sich irgendwas ändert.  


Kolkrabe

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Verdienst Du denn eigenes Einkommen? Du musst ab 12 mindestens 600€ brutto verdienen. 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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