Guten Morgen Frau Bader, für meine großes Kind (fast 12) bekomme ich seit Jahren Unerhaltsvorschuss. Nun bekommen wir im Juli noch einmal ein Baby. Ich würde mein Elterngeld gern auf zwei Jahre splitten. D.h das ich ca 520 Euro EG bekommen würde. Jetzt habe ich irgendwo gelesen, (finde leider die Seite nicht mehr) das bei Kindern über 12 vorraussetzung für UVG ein Einkommen von 600 Euro ist. Ist dies so richtig? Wenn dem so ist, wäre es das beste sich das EG auf ein Jahr auszahlen zu lassen? Der Vater ist schon immer nicht in der Lage den Mindestunterhalt zu zahlen, zahlt nur einen kleinen Teil. Würde mene Tochter dann wenigstens diesen bekommen? Vielen Dank für Ihre Arbeit hier Herzliche Grüße mahale
von Mahale am 06.02.2020, 07:57