Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf UVG?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf UVG?

Kathrin3

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Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich habe 2 Kinder (3 u. 5 Jahre) aus einer früheren Beziehung. Dann habe ich geheiratet, mit meinem Mann ein gemeinsames Kind bekommen und dann haben wir uns getrennt.Wir sind seit einem Jahr getrennt lebend. Ich bekomme für meine beiden Großen Kinder UVG, für den Kleinen zahlt mein Mann Unterhalt. Nun nähern mein Mann und ich uns wieder an, verstehen uns super und planen wieder ein gemeinsames Leben. Das hat der Vater meiner großen Kinder mitbekommen und dem Jugendamt gemeldet. Meine UVG-Leistungen wurden gestoppt. Mein Mann und ich sehen uns 2x im Monat, wohnen 350km voneinander entfernt, haben komplett getrennte Kassen und sind ja auch weiterhin getrennt lebend gemeldet. Wenn wir wieder zusammen ziehen, würden wir die UVG Leistungen ja abmelden. Das dann kein Anspruch mehr besteht ist uns klar. Aber wie ist es jetzt? Ich weiß nicht wie ich ohne den Unterhaltsvorschuss finanziell zurecht kommen soll. Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, solange sie so weit auseinander leben und tatsächlich zwei getrennte Haushalte haben, sollte der Unterhaltsvorschuss weiter bezahlt werden. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Was für ein Ars... ist denn der Ex ? Wird Zeit mal wieder seine Leistungsfähigkeit zu prüfen wo schon der Staat für ihn einspringen muss. Solange die Scheidung offiziell beantragt ist und ihr im Trennungsjaht seid und nicht zusammen wohnt, müsste weiterhin UHV gezahlt werden.


Pamo

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Verstehe ich das richtig? Der Kindsvater deiner beiden Großen zahlt keinen Unterhalt, sondern läßt den Staat für ihn UHV zahlen? Normalerweise wäre dieser entfallen, als du geheiratet hast. Jetzt ist er dir also gestrichen worden, sehr verspätet, als du mit deinem getrennt von dir lebenden Mann wieder angebandelt hast. Unlogisch eigentlich. Dann empfehle ich, den Unterhalt der den Kindern zusteht schnellstmöglichst direkt beim Kindsvater einzutreiben. Der erste Schritt wäre, mit einer etwaig existierenden Beistand des Jugendamtes darüber zu sprechen. Wenn dies keine Lösung bringt, dann einen Beratungsschein holen und einen erfahrenen Anwalt konsultieren. Der Mann scheint wirklich sehr dumm zu sein. Die meisten faulen Kindsväter freuen sich doch, wenn der Staat für sie in Vorleistung tritt.


Kathrin3

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Vielleicht muss ich noch ein paar Infos dazu geben. Die UVH wurde am Tag meiner Hochzeit beendet. Dann wurde der Unterhalt vom Kindesvater der beiden Großen berechnet und auch ein Unterhaltstitel erstellt. Durch diesen Titel bekam ich während des Zusammenlebens mit meinem Mann 50€ pro Kind. Nach der Trennung beantragte ich wieder UVG und bekam es auch. Er möchte natürlich lieber nur die 50€ pro Kind zahlen als Schulden beim Jugendamt zu machen. Meine Frage ist jetzt halt ob das alles so richtig ist. Da mein Mann und ich nicht zusammen wohnen, noch gar nicht klar ist wie genau es weiter geht, das alles noch Zeit braucht und ich ja trotzem noch alleinerziehend bin. UVG ganz klar gestrichen ab 1.10. Ich dürfte theoretisch so viele neue Partner haben wie ich möchte (das wäre laut Jugendamt alles ok), aber meinem Ehemann wieder näher kommen und evtl. eine 2. Chance aufbauen ist völlig untersagt.


Sternenschnuppe

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Klar, weil nur ledigen Müttern der zusteht. Beziehung zu Deinem Mann heisst dass die Ehe vollzogen wird und somit würdest Du zu Unrecht Leistungen bekommen. Ruf Deine SB an und frag wann eine Ehe als vollzogen wird nach deren Erkenntnissen. Treffen können es nicht sein, ihr habt ein Kind zusammen, natürlich müsst ihr Euch sehen !!


Pamo

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Der zahlte 50EUR Unterhalt pro Kind? Da ist nicht alles richtig. Er muss sich verstärkt darum bemühen, seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, es reicht nicht sich auf 50 auszuruhen weil der noch nicht einmal der Mindestunterhalt ist. Ich hoffe, dir ist klar dass der UHV nur 6 Jahre läuft und höchstens bis das Kind 12 Jahre alt ist. Deswegen würde ich den Kindsvater so schnell wie möglich auf die Zahlung des gesetzlichen Mindestunterhalts verklagen. Dann spielt es auch keine Rolle mehr, ob du ledig, getrennt lebend oder wiedervereinigt bist, denn du nimmst keine Sozialleistungen in Anspruch.


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