Happy_Mum83
Hallo ihr lieben. Ich habe im Sep.neu geheiratet und habe aber weiter UVG für meine Tochter(10) erhalten. Jetzt habe ich hir aber gelesen,das der UVG bei neuer Heirat eingestellt wird!Muss ich jetzt von Sep. UVG zurückzahlen?? Danke
Hallo, ja. Lieber freiwillig melden Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Oha. Ja, musst Du. Steht nur Alleinstehenden zu. Das steht auch auf den Bögen die man unterschreibt und da steht auch, dass man Änderungen mitteilen muss. Ruf morgen gleich an. Vielleicht kannst Du es in Raten zahlen. Wenn Dein Mann nicht so viel verdient dann beantrage Kindergeldzuschlag. Ohne den Vorschuss haben die Kinder / das Kind ? nur noch das Kindergeld als Einkommen. Viel Glück dass Du es gut lösen kannst
Julisa
Du bekommst doch jedes Jahr einen Schriebs auf dem du angeben musst ob sich was geändert hat, unter anderem wird da auch gefragt ob du neu verheiratet bist und dass du im Falle einer Neuheirat das JA darüber informieren musst. Mit der Neuheirat steht dir kein UVG mehr zu und du wirst es ab September zurück zahlen müssen.
Happy_Mum83
Hallo! Ich bin es nochmal! Kann ich beim JA nicht sagen,das die das zuviel gezahlte Geld vom Kindesvater zurückholen können?Da er normalerweise für den Unterhalt aufkommen muss! LG
Mitglied inaktiv
du würdest ja nicht unterhaltsvorschuss bekommen, wenn er zahlungswillig gewesen wäre in den letzten jahren. du bist ungerechtfertigt bereichert, weil du aufgrund deiner heirat keinen anspruch mehr hattest, also mußt DU es auch zurückzahlen.
Sternenschnuppe
Der Gedanke ist sicherlich nett, aber DU hast unterschrieben und Dich verpflichtet Änderungen sofort zu sagen. Also haftest auch nur Du. Hast Du da heute angerufen ?
Happy_Mum83
Meine Sachbearbeiterin ist morgen erst da.Gehe morgen persönlich hin. Ist denke ich besser wie anrufen. LG
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