Lieschen2017
Sehr geehrte Frau Bader, seit 4 1/2 Jahren bin ich von meinem Exmann getrennt und davon 2 Jahre geschieden.Mein Ex hat seit 2 Jahren keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern (die Beiden Großen wollten das so und ihm war bzw ist das egal, das kleinste Kind hat er schon seit der Schwangerschaft abgelehnt und nach der Geburt auch, bis heute). Ich habe 3 Kinder (13/9/4) für die er lt.Gerichtsurteil keinen Unterhalt zahlen muss (Bei 2000€ Netto reicht es nicht für 3 Kinder). Ich beziehe UVG. Mein Ex zahlt monatlich 150€ ans Jugendamt.Bin seit 3 Jahren in einer neuen Partnerschaft mit diesem Partner habe ich noch ein gemeinsames Kind (5 Monate). 1.Frage: Falls wir in der Zukunft mal heiraten sollten...muss mein neuer "Mann" dann Unterhalt für meine Kinder zahlen wodurch mein Ex aus der Verpflichtung genommen wird? 2.Frage: Wenn mein erstes Kind ( in 5 Jahren) volljährig wird, habe ich dann evtl.die Möglichkeit trotz des Gerichtsbeschluss...nochmal überprüfen zu lassen ob mein Exmann dann wenigstens für die 2 anderen Kinder Unterhalt zahlen muss (man muss ja dem Staat nicht unnötig auf der Tasche liegen) schließlich ist der Vater ja eigentlich in der Pflicht für seine Kinder zu zahlen anstatt der Staat. Sorry für den langen Text.
Hallo, 1. Wenn er bei 2000 € netto keinen Unterhalt zahlen muss, muss er ganz erhebliche Schulden haben. 2. Sobald Sie neu verheiratet sind entfällt der Unterhaltsvorschuss 3. Ob der Unterhaltsanspruch für das dann volljährige Kind entfällt, hängt davon ab, was es macht. Wenn es weiter in die Schule geht, bleibt der Anspruch weiter bestehen. Liebe Grüße NB
Lieschen2017
Muss noch dazu sagen das wir nicht zusammen wohnen , also 2 getrennte Haushalte haben (mein neuer Partner und ich). Wollte nur mal wissen, falls in der Zukunft mal ein zusammen wohnen bzw Heirat ansteht, ob dann noch ein Anspruch auf UVG besteht.
mela_mit_alex
Zusammenwohnen ja Heirat nein
mela_mit_alex
Zusammenwohnen ja Heirat nein
Julisa
Zusammen wohnen ist kein Problem, wenn ihr allerdings heiratet verlierst du den Anspruch auf UVG , der leibliche Vater bliebt jedoch weiterhin Unterhaltspflichtig , du würdest dann wahrscheinlich nur noch die 150,00€ bekommen die er im Moment ans Jugendamt zahlt.
Ähnliche Fragen
Hallo ihr lieben. Ich habe im Sep.neu geheiratet und habe aber weiter UVG für meine Tochter(10) erhalten. Jetzt habe ich hir aber gelesen,das der UVG bei neuer Heirat eingestellt wird!Muss ich jetzt von Sep. UVG zurückzahlen?? Danke
Hallo Gerne an alle. Vater zahlt Unterhalt, Kontakt besteht nicht. Volljähriges Kind und Mutter bekommen Bürgereld, das Jobcenter berechnet den Unterhalt jährlich neu, verweigert aber weitere Auskünfte. Hat der Vater darauf Anspruch? Gibt es dazu Paragrafen? Zeugnisse, Nebenjobs, Arbeitsbemühungen der Mutter, Ausbildung des Kindes et ...
Hallo, ich habe erfahren, dass ab Aug 2026 alle neuen Grundschüler ein Recht auf OGS Betreuung haben. Können Sie mir sagen, ob spätestens dann auch die 2. Klässler ein Recht auf die Betreuung haben? Oder kann es im schlimmsten Fall passieren, dass 2., 3. und 4. Klässler ihren Platz verlieren, damit der Rechtsanspruch der Erstklässler er ...
Guten Tag, Ich bin im Mai ins Beschäftigungsverbot gegangen (Pflegeberuf), mein Sohn ist schon auf der Welt und bis einschließlich heute dem 28.11.2024 bin ich im Mutterschutz.. Meine Kollegen haben Weihnachtsgeld erhalten ich allerdings nicht.. Im Vertrag steht freiwillige Sonderzahlung.. Habe ich trotz oben genannter Gründe Anspruch ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Liebe Frau Bader, ich habe große Fragezeichen im Bezug auf das Elterngeld. Ich habe ein solides Einkommen rund 65k und mein Freund und Vater des Kindes hatte bis Juni 2024 einen sehr gut bezahlten Job mit einem Einkommen rund 300k im Jahr. Jedoch wurde er gekündigt und wurde freigestellt, bezieht aber noch bis Juni 2025 Gehalt. Danach meldet e ...
Hallo, ich hab da mal eine Frage. Seit Ende Mai befinde ich mich im Mutterschutz. Im Juni bekommen wir Urlaubsgeld bezahlt. In meinem vertrag steht folgendes: "die Arbeitnehmerin erhält zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50% eines Monatsgehaltes. Scheidet die Arbeitnehmerin im laufe eines urlaubjahres aus, ist überzahltes Urlaubsgeld zu ersta ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Hallo! Ich war ab 2016 durchgängig Vollzeit beschäftigt bis ich dann 02/21 ins Beschäftigungsverbot kam und Juli 21 mein erstes Kind kam. Danach war ich in Elternzeit, bin erneut schwanger geworden und habe meine Elternzeit zu Beginn Mutterschutz meines 2. Kindes, welches im Juni 23 zur Welt kam, beendet. Danach wieder Elternzeit bis 08/2025. Ab 0 ...
Hallo, ich bin auf Grund einer Erkrankung nicht erwerbsfähig und beziehen eine volle Erwerbsminderungsrente. Meine Frau arbeitet in Vollzeit. Wir leben in Mecklenburg-Vorpommern und haben momentan einen Teilzeitplatz für unseren Sohn. Nun meine Frage, was für ein Kita-Platz und später Hortplatz würde uns zustehen? Da meiner Auffassung ein ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV