Lieschen2017
Sehr geehrte Frau Bader, seit 4 1/2 Jahren bin ich von meinem Exmann getrennt und davon 2 Jahre geschieden.Mein Ex hat seit 2 Jahren keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern (die Beiden Großen wollten das so und ihm war bzw ist das egal, das kleinste Kind hat er schon seit der Schwangerschaft abgelehnt und nach der Geburt auch, bis heute). Ich habe 3 Kinder (13/9/4) für die er lt.Gerichtsurteil keinen Unterhalt zahlen muss (Bei 2000€ Netto reicht es nicht für 3 Kinder). Ich beziehe UVG. Mein Ex zahlt monatlich 150€ ans Jugendamt.Bin seit 3 Jahren in einer neuen Partnerschaft mit diesem Partner habe ich noch ein gemeinsames Kind (5 Monate). 1.Frage: Falls wir in der Zukunft mal heiraten sollten...muss mein neuer "Mann" dann Unterhalt für meine Kinder zahlen wodurch mein Ex aus der Verpflichtung genommen wird? 2.Frage: Wenn mein erstes Kind ( in 5 Jahren) volljährig wird, habe ich dann evtl.die Möglichkeit trotz des Gerichtsbeschluss...nochmal überprüfen zu lassen ob mein Exmann dann wenigstens für die 2 anderen Kinder Unterhalt zahlen muss (man muss ja dem Staat nicht unnötig auf der Tasche liegen) schließlich ist der Vater ja eigentlich in der Pflicht für seine Kinder zu zahlen anstatt der Staat. Sorry für den langen Text.
Hallo, 1. Wenn er bei 2000 € netto keinen Unterhalt zahlen muss, muss er ganz erhebliche Schulden haben. 2. Sobald Sie neu verheiratet sind entfällt der Unterhaltsvorschuss 3. Ob der Unterhaltsanspruch für das dann volljährige Kind entfällt, hängt davon ab, was es macht. Wenn es weiter in die Schule geht, bleibt der Anspruch weiter bestehen. Liebe Grüße NB
Lieschen2017
Muss noch dazu sagen das wir nicht zusammen wohnen , also 2 getrennte Haushalte haben (mein neuer Partner und ich). Wollte nur mal wissen, falls in der Zukunft mal ein zusammen wohnen bzw Heirat ansteht, ob dann noch ein Anspruch auf UVG besteht.
mela_mit_alex
Zusammenwohnen ja Heirat nein
mela_mit_alex
Zusammenwohnen ja Heirat nein
Julisa
Zusammen wohnen ist kein Problem, wenn ihr allerdings heiratet verlierst du den Anspruch auf UVG , der leibliche Vater bliebt jedoch weiterhin Unterhaltspflichtig , du würdest dann wahrscheinlich nur noch die 150,00€ bekommen die er im Moment ans Jugendamt zahlt.
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