Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch

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Hallo, ich bin total verwirrt, weil ich im Bekanntenkreis schon mehrere unterschiedliche Aussagen dazu bekommen habe. Jetzt frag ich die Expertin ;-) Wenn man 30 Tage Urlaub im Jahr hat, und der voraussichtliche Entbindungstermin am 1.9.2014 ist - wie viel Urlaubsanspruch hat man dann für das laufende Jahr? 25 Tage oder 27,5 Tage? Pro Monat wären es ja 2,5 Tage. Aber bis wann geht der Mutterschutz genau?Wie muss man das rechnen? Danke und lieben Gruß!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man hat Urlaubsanspruch bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet. Der Mutterschutz geht im Normalfall 8 Wo nach der Geburt. Liebe Grüße NB


SumSum076

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Soll heißen: 30 Tage Jahresurlaub = 2,5 Tage pro Monat Der Mutterschutz reicht bis in den Oktober, dann sind es mit Nov und Dez 2 Monate, die du komplett in Elternzeit bist, also kann dir der Urlaub für die 2 gekürzt werden: 2 (Monate Kürzung) x 2,5 Tage pro Monat = 5 Tage 30 (Jahresurlaub) - 5 (Kürzung wg EZ) = 25 Tage Jahresurlaub für 2014 § 17 BEEG Gruß Sabine PS: Mutterschutz läuft regulär 8 Wochen nach der Geburt. Kommt dein Kind etwas später oder wesentlich eher, dann verändert sich daran was.


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