Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 39. SSW und bin seit 03.02.2010 im Beschäftigungsverbot. Ich hätte regulär noch 10 Urlaubstage, die ich nicht nehmen konnte und wollte dies im Anschluss an den Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt nehmen). Mein Arbeitgeber sagte mir, dies wäre nicht möglich. Ich bin da anderer Meinung. Er meinte, es wäre erst nach der Elternzeit möglich. Wie sieht denn die Rechtslage aus? Vielleicht können Sie mir auch einen Gesetzestext reinkopieren. Vielen Dank und viele Grüße ILKA KUNZE
Hallo, meine Vorrednerin hat Recht. In der Zeit bekommen Sie aber Lohn u kein EG. Das sollte man berücksichtigen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Ilka! Weiß zwar nicht, wo es in der Urlaubsverordnung steht, aber zumindest nach dem BEEG geht das!! (Und ich kenn das auch so, dass man nach dem Mutterschutz erst Urlaub und dann Elternzeit nehmen kann.) "§ 16 BEEG Inanspruchnahme der Elternzeit (1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 1 angerechnet. ---------Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 1 angerechnet. Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen." (Bedenke aber bitte dabei, dass das Elterngeld nur bis zum 14. Lebensmonat gezahlt wird!! Stimmt deine Urlaubsberechnung?) Gruß Sabine
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