Hallo ! Habe mal eine Frage: Meine Tochter Vanessa wurde am 21.06.2004 geboren. Mein Mutterschutz endete am 27.08.2004. Leider erhielt ich von meiner Frauenärztin aufgrund einer sehr komplizierten insulinpflichtigen Diabetes schon vor Beginn meines Mutterschutzes ein striktes Arbeitsverbot, so dass ich schon seit März 04 nicht mehr arbeiten gehen konnte. Zur Zeit bin ich im einjährigen EU. Mein erster Arbeitstag wird also der 22.06.2005 sein. Nun meine konkrete Frage: Aufgrund meines Arbeitsverbotes (schon ab März 04) konnte ich meinen kompletten Urlaub (Jan. 04 bis 27.08.04) nicht nehmen. Kann ich diese 16 Tage noch nehmen wenn ich ab 22.06.2005 wieder arbeiten gehen oder sind diese verfallen ???? Vielen Dank für ihre Antwort !!!