Mitglied inaktiv
Hallo, ich hab mal eine Frage. Ich bekomme im Mai(20.5.2002) unser Baby.Da es in meinem Betrieb bereits jetzt Probleme gibt und ich ständig aufs MuSCHGe hinweisen muß, würd mich interessieren, wie der Urlaubsanspruch für 2002 geregelt ist? Habe ich anteilmäßig oder vollen Anspruch? Vielen dank im voraus Martina
Mitglied inaktiv
Wenn Du keinen EU nimmst, hast Du den vollen Anspruch. Wenn nicht, anteilig bis zum Beginn des EU (nicht!!!! zum Beginn des MuSchu, während des MuSchu hast Du Urlaubsanspruch). Also ganz einfach ;-). Schöne Grüße, Elisabeth.
Mitglied inaktiv
Hallo Elisabeth, bist Du da ganz sicher? Ende des Mutterschutzes liegt doch in der zweiten Jahreshaelfte, und beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhaeltnis in der zweiten Jahreshälfte hat man ja trotzdem Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Wo steht, dass dies nicht auch fuer den EZU gilt? Gruesse Bea
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