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Sehr geehrte Frau Baden, ich bin Kommunalbeamtin in Baden-Württemberg und gehe im 31.07.2011 in den Mutterschutz. Derzeit habe ich noch Erholungsurlaubsanspruch aus dem Jahr 2010 und Mehrarbeitsstunden. Die Personlabteilung hat mir telefonisch mitgeteilt, dass ich den Urlaub aus 2010 und die Mehrarbeitsstunden bis zum Mutterschutz komplett nehmen muss. Lediglich der Erholungsurlaub des laufenden Jahres könne ich an die Elterzeit anhängen. Nach lesen der mir bekannten rechtlichen Regelungen kann der Erholungsurlaub im laufenden und im nächsten Jahr an die Elterzeit angehängt werden. Hier wird nicht speziell über den Erholungsurlaub des Vorjahrtes und des laufenden Jahres gesprochen. Wie verhält es sich aus Ihrer Sicht mit dem Erholungsurlaub und Mehrarbeitsstunden? Gibt es hierzu Rechtsprechung? Wenn ja, könnten Sie mir eine Fundstelle benennen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe. Freundliche Grüße
Hallo, im Beamtenrecht (zumal Landesrecht) kenne ich mich leider nicht aus. Das normale Arbeitsrecht gilt für Sie nicht. Liebe Grüsse, NB
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