Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, folgendes Problem hab ich und weiß nun nicht was ich tun soll. Zum Anfang meiner Ss wurde ich gekündigt und hab durch ne Klage recht bekommen so das die Kündigung zurück gezogen wurde. Jetzt geht mein AG her und meint das der Resturlaub aus dem Jahr 2011 (13 Tage) mir nicht zusteht, da er durch die Kündigung abgegolten wäre bzw. ich ja freigestellt war in der Zeit in der die Klage lief bzw. ich die Klage gestellt habe, da war ich ja nicht arbeiten, wobei es lag ja nicht an mir. So nun die Frage liegt mein AG da im Recht, immerhin musste er mich ja auch rückwirkend bezahlen bis zum Tag der Kündigung das diese ja nicht rechtens war, somit müsste mir doch der Urlaub aus 2011 zustehen oder? Was kann ich nun machen bzw. wie sieht es rechtlich aus, es geht um 13 Tage die ich ausbezahlt haben wollte, sprich in etwa ein halber Monatslohn. Vielen Dank im voraus.
Hallo, ist das Arbeiteverhältnis verglichsweise gerichtlich beendet? Was steht im Urteil? Liebe Grüsse, NB
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...das Gericht hat zu meinen Gunsten entscheiden, das ich weiter beschäftigt werden mus bis zum Mutterschutz bzw. bis mein Vertrag ausläuft. Mutterschutz endet im Mai (kommt drauf an wann das Baby auf die Welt kommt) und Vertrag würde am 26.06.2012 auslaufen!
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...das Gericht hat zu meinen Gunsten entscheiden, das ich weiter beschäftigt werden mus bis zum Mutterschutz bzw. bis mein Vertrag ausläuft. Mutterschutz endet im Mai (kommt drauf an wann das Baby auf die Welt kommt) und Vertrag würde am 26.06.2012 auslaufen!
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