Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch nach der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaubsanspruch nach der Elternzeit

Pequenita

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Sehr geehrte Fr. Bader, Mein Sohn ist am 23.09.2018 geboren und am 04.11.2019 gehe ich wieder zur Arbeit (ich habe Elternzeit Verlägerung bekommen wegen der Eingewöhnungsphase von meinem Sohn in der Krippe). Meine Frage ist ob ich zusätzlich Urlaubsanspruch vom 2019 Jahr habe (45 Tage) oder habe ich nur Anspruch auf die reste Urlaub vom 2018? Ich danke Ihnen im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Urlaubsanspruch für jeden Monat, den Sie nicht vollständig in EZ waren. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Für nov und dez 19 hast du anteilig Anspruch. 45 : 12 = 3,75 je Monat


mellomania

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du hast 45 tage regelurlaubsanspruch pro jahr? hört sich sehr viel an. oder ist das der resturlaub von vor der elternzeit? der AG darf jeden monat, dann du VOLL in EZ bist, den jahresurlaubsanspruch kürzen.


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