Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel Urlaubsanspruch habe ich nach der Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wieviel Urlaubsanspruch habe ich nach der Elternzeit?

Pearl83

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Fall ist folgender. Es geht darum, dass ich noch in Elternzeit bin und meinen Urlaubsanspruch für 2016 wissen wollte. Angeblich habe ich nur Anspruch auf 1/12 des Urlaubs, wenn ich einen vollen Monat (1.-31.) gearbeitet habe und ob ich den Resturlaub  (vor der Elternzeit) bekomme ist auch unklar. Meine Daten: Jahresurlaub: 30 Tage 2014: 1 genommen (laut Dezemberabrechnung 1 genommen, Rest 1) Geburt: 12.6.14 Beschäftigungsverbot: 17.3.-08.5.14 Mutterschutz: 09.5.-15.8.14 Elternzeit: 16.8.14 - 11.6.16 Beträgt mein Urlaub in 2016 dann 36,5 Tage? Ich habe bis einschließlich August 2014 und ab Juni 2016 gerechnet, abzüglich 1 genommener Tag


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Urlaubsanspruch bis einschließlich für den Monat,in dem der Mutterschutz endet. Liebe Grüße NB


desireekk

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Aalso: Für 2014: Hattest Du in der zeit des BV Urlaub genehmigt bekommen vorher? Wenn ja: dann ist er "weg" wenn nein: Für 2014 hast Du8/12 Urlaubsanspruch = 20 tage. Wieviel genommen? Der Rest verfällt NICHT, auch im BV und bis zum Ende des MuSchu erwirbt man Urlaubsanspruch. Für VOLLE Monate Elternzeit kann der Jahresurlaub gekürzt werden, also erst an Sept 2014. für 2016: Wieder gilt: nur für VOLLE Monate EZ kann der Jahresurlaub gekürzt werden, also hast Du Juni-Dez 2016 vollen Urlaubsanspruch = 17,5 Tage Quelle: BEEG Gruss Désirée


Pearl83

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Hallo Desiree, für die Zeit des BV hatte ich kein Urlaub beantragt. Ich hatte im Januar 1 Urlaunstag genommen. Ab März war ich krank und dann im Anschluss das BV. Warum wäre der Urlaub weg, wenn man Urlaub beantragt und dann in BV geht (ist doch wie krankgeschrieben sein (man darf nicht arbeiten) LG


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