Enfelchen
Hallo, Ich habe folgendes Problem. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag (nur die Arbeitszeit) bis zum 30.6.22 gehabt. 5 Tage die Woche, 25 Stunden. Urlaubsanspruch bei 30 Tagen pro Kalenderjahr. Ich bin am 14.10.22 und Beschäftigungsverbot gegangen. MuSchu ab 28.2.22-5.6.22. Ab 6.6.22 in Elternzeit Jetzt möchte mein AG mir erzählen, dass ich für 2022 nur einen Anspruch auf gesetzlichen Urlaub habe, auch weil mein Vertrag sich zum 1.7.22 (ohne meine Kenntnis) in 24 Stunden und 2,5 Tage die Woche ändert) Das wären 10 Tage Urlaub im Jahr. Demnach anteilig für 6 Monate. Somit 5 Tage. Ich hatte aber definitiv einen Vertrag über 5 Arbeitstage die Woche bis 30.6. Ich hätte auch keinen Tag Arbeitsleistung in 2022 erbracht, daher auch die Berechnung. Im Beschäftigungsverbot würde man nicht als anwesend zählen (so nämlich mein Kenntisstand), sondern wäre mit Krankheit gleich zu setzen. Ich bin echt fassungslos…
Hallo, ich verstehe die Daten nicht. Der Vertrag ist Ende Juni ausgelaufen. Was war denn dann? Wieso konnten Sie in ein BV gehen? Liebe Grüße NB
Enfelchen
14.10.21 natürlich
Ani123
Ihr befristeter Vertrag mit 25 Stunden verteilt auf 5 Tage endete am 30.06.2022. Während des BV sind sie nicht anwesend, dürfen nicht schlechter gestellt werden, daher steht ihnen das volle Gehalt und der Urlaubsanspruch zu, als wenn sie da gewesen wären. Das entspricht einem Urlaubsanspruch von 15 Tagen für 2022. (30÷12×6=15) Für 2021 stellt sich die Frage, ob sie da bereits Urlaub genommen haben, welcher vor dem 14.10.2021 war. War Urlaub für die Zeit vom 14.10.2021 bis 31.12.2021 genehmigt gewesen? Wenn vom 14.10.2021 bis 31.12.2022 kein Urlaub genehmigt war steht ihnen für die Zeit Tage zu. ((30÷12×2)+(30÷12÷30×16)~6,33 Tage = 6 Tage) In der taggenauen Berechnung wird davon ausgegangen, dass jeder Monat 30 Tage hat. Ab 0,5 wird aufgerundet. Mit 0,3 abgerundet. Ab dem 01.07.2022 greift der Vertrag mit 24 Stunden verteilt auf 3 Tage (2,5 Tage gibt es nicht. Der 3. Tag hat begonnen und wenn es nur für 1 Minute wäre wäre es ein 3. Tag.) Mich wundert es, dass sie davon nichts wissen. Haben Sie keinen Vertrag unterschrieben? Wie lange gilt der Vertrag? Wenn sie keinen Vertrag unterzeichnet haben gibt es keinen und sie wären arbeitslos, weil der andere Vertrag ausgelaufen ist. Ihr AG kann kulant sein und da sie Gehalt erhalten gilt der Vertrag und das stillschweigend, weil sie keinen Widerspruch eingelegt haben.
Enfelchen
Nein, ich habe eine Teilzeitvertrag unterschrieben mit einer Sonderarbeitszeit, die befristet ist. Die war bis 30.6.22. Das waren 25 Stunden auf 5 Tage die Woche. Danach würde der Teilzeitvertrag wieder greifen ohne Sondervereinbarung der Arbeitszeiten. 2021 habe ich einen Resturlaub von 9 Tagen. An dem wurde auch nicht gedreht. Mir wurden einfach 5 Tage anteilig gesetzlicher Urlaub berechnet. Aufgrund eines Arbeitsvertrages AB 1.7.22 und weil ich keine Leistung erbracht habe. Es geht aber um den Zeitraum bis 5.6.22. Da gab es ein eindeutig den Vertrag über 5 Tage die Woche… …das mit der Änderung des Vertrages ist nochmal ne andere Geschichte…
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