achja
Sehr geehrte Frau Bader, Urlaubstage können seitens des Arbeitgebers ja nur für volle Monate der Elternzeit (ohne TZ-Arbeit) abgezogen werden. Ist das vorrangig gegenüber einem Tarifvertrag, gemäß dem generell nur Monate, in denen mehr als die Hälfte gearbeitet wurde, Urlaubsansprüche begründen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Holger Z.
Hallo, ich sehe da keinen Widerspruch, da ja nur für Monate, in den Sie komplett in EZ waren, Urlaub gekürzt werden daf Liebe Grüße NB
Dojii
Im Gesetz steht, dass der zustehende (!) Urlaub gekürzt werden darf. Wenn dir aber für den Monat laut Arbeitsvertrag erst gar kein Urlaub zusteht, weil du weniger als 50% der Zeit gearbeitet hast, dann läuft § 17 Abs. 1 BEEG meines Erachtens nach ins Leere.
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