Mitglied inaktiv
ich hatte ein beschäftigungsverbot von oktober 2009 bis zum beginn des mutterschutzes ende märz 2010. habe ich dann dieses jahr anspruch auf urlaub? es ist mir klar das ich ihn nicht nehmen kann da ich ja nicht arbeite. aber ich bin ja offiziell noch angestellt und habe von januar bis märz 2010 gehalt bezogen. muss mir mein arbeitgeber einen gewissen urlaubssatz ausbezahlen oder habe ich keinen anspruch dieses jahr auf urlaub? mein arbeitgeber ist nicht im tarif. berufsgruppe: einzelhandel
Hallo, ja, auch im BV entwickelt man Urlaubsansprüche. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, also, laut § 17 MuSchG hast Du Anspruch auf Urlaub in der Zeit in der Du beschäftigt warst, und für die Zeiten in denen Du nicht beschäftigt werden darfst. Bei einem BV darfst DU ja nicht beschäftigt werden --> voller Urlaubsanspruch. Im Mutterschutz darfst Du nicht beschäftigt werden --> voller Urlaubsnapruch. Zum Mutterschutz ist noch zu sagen, da dabei angefangene Monate als volle Monate zählen: - Mutterschutz endet z.B. am 01.10. --> Urlaubsanspruch bis 31.10. Einen Anspruch auf Auszahlung des Urlaubes hast Du aber nicht. Das Gesetz besagt nur dass der Urlaub bis zum Ende des Folgejahres in dem die Elternzeit endete genommen werden muss. Mit tariflicher Zugehörigkeit hat das nichts zu tun, daran ist JEDER Arbeitgeber gebunden. LG Sabine
Mitglied inaktiv
ich muss noch hinzufügen das ich bei meinem noch aktuellen arbeitgeber nicht mehr arbeiten werde.... daher wiederhole ich meine urlaubsfrage nochmal....
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