Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst (Erzieherin) und habe Anspruch auf 29 Urlaubstage im Kalenderjahr. Mein zweites Kind wird Mitte Dezember zur Welt kommen, so dass ich ab dem 01. November im Mutterschutz bin. Bisher bin ich davon ausgegangen bzw. es wurde mir so gesagt, dass ich nur Urlaubsansprüche für die Zeit von Januar bis Oktober (also anteilig 24 Tage) habe. Nun meinte eine Bekannte dies sei so nicht richtig. Ich könnte stattdessen die kompletten 29 Tage nehmen. Bisher habe ich in diesem Jahr durch Beschäftigungsverbote und Krankschreibungen aufgrund von Kinderkrankheiten in meiner Einrichtung nur vier Urlaubstage nehmen können. Während meiner ersten SS war ich komplett im BV und hatte gar keinen Urlaub, da mir natürlich auch vorher niemand gesagt hatte, dass ich diesen auch noch nach der Elternzeit nehmen könne und ich dumm genug war mich nicht schlau zu machen. Daher möchte ich natürlich nicht wieder Urlaubstage verfallen lassen. Vielen Dank für ihre Antwort
Hallo, das stimmt so! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich erkläre es mal andersrum: Der AG kann für jeden VOLLSTÄNDIGEN Kalendermonat in dem Du EZ hast, den Jahresurlaub kürzen. MuSchu ist keine Elternzeit! Das bedeutet, daß Dir bis inkl. ca,. Feb 09 Urlaub zusteht, da vermutlich erst März 2009 der Monat sein wird, den Du komplett in EZ verbringst. Anspurch auf den Urlaub in 2009 hast Du aber auch erst in 2009, den kannst Du also nicht "vorziehen". Wenn Du den Urlaub vor der EZ nicht nehmen kannst, kann er nach der EZ genommen werden. S. § 17 BEEG Viele Grüße Désirée
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