Sharie
Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich habe aus 2011 noch 6 Tage Urlaub, den ich bisher nicht in Anspruch nehmen konnte. Ebenso den kompletten Anspruch auf Urlaub vom Jahr 2012, da ich seit Januar ´12 im Beschäftigungsverbot bin und dieses Jahr auch nicht mehr an meinen Arbeitsplatz zurück kehren werde. Nun wird mir mein AG meinen Urlaub um 1/12 pro Elternzeitmonat kürzen. Soweit so gut. Das heißt nach meinem Verständnis ich habe 21,75 Tage (Rund 22 Tage) vor Beginn der Elternzeit + 6 Tage aus dem letzten Jahr, die wohl nicht gekürzt werden dürfen. D.h. für mich 28 Tage Urlaub. mein vorraussichtlicher ET wird der 15.7.12 sein. Wenn ich nun demnach nach Ende des MuSchu den Urlaub nehme, wird meine Elternzeit am 19.10.12 beginnen. meine Frage jetzt, habe ich das richtig berechnet? Und zum zweiten, bis wann geht dann die Elternzeit? bis 14.7.13? oder verschiebt das Ende sich durch den Urlaub nach hinten? Bin da nun wirklich überfragt und wäre dankbar um eine Antwort. MfG Sharie
Hallo, Sie haben, auch trotz des Beschäftigungsverbotes, Urlaubsanspruch bis einschließlich für den Monat, in welchem der Mutterschutz endet. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Beim Entbindungstermin 15.07. geht dein Mutterschutz bis in den September. Das hat zur Folge, dass du einen Urlaubsanspruch bis September, also für 9 von 12 Monaten hast. Da du diesen Urlaub und den aus 2011 wegen des Beschäftigungsverbotes nicht nehmen konntest, kannst du ihn auch in dem Jahr nach der Elternzeit bzw in dem Jahr danach nehmen. Nimmst du deinen Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit, dann wird der Urlaub auf die Elternzeit angerechnet, dass heißt sie kann trotzdem nur bis max zum Tag vor dem 3. Geburtstag gehen. Und der Lohn für die Urlaubstage wird mit dem Elterngeld verrechnet, du bekommst also weniger Elterngeld. Da macht es mehr Sinn, den Urlaub direkt nach dem Ende der EZ zu nehmen! Möglich auch bei Vollzeitgehalt. (Oder eben für die Kiga-Eingewöhnung oder die ersten Herbstferien oder die ersten Erkältungswellen aufzuheben.) Wenn du direkt im Anschluss an den Mutterschutz deine Elternzeit nimmst, wird der MuSchu auf die Elternzeit angerechnet. Gleiches gilt auch, wenn du Urlaub dazwischen machst. Die Elternzeit kann (durchgehend) max bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag gehen. Möchtest du eine kürzere Elternzeit in Anspruch nehmen, kannst du das Datum frei wählen. Möchtest du nach dem Ende des MuSchu noch 1 Jahr Elternzeit nehmen, hast du allerdings 1 Jahr und 8 Wochen (von den max 3 Jahren) verbraucht. Machst du dazwischen noch 12 Tage Urlaub, hast du 1 Jahr, 8 Wochen und 12 Tage verbraucht. Du kannst EZ auch bis zum Ende der Sommerferien oder bis zu einem beliebigen Datum nehmen, es muss nicht immer 1 Jahr (oder 2 oder 3) sein. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Guten Tag, meine aktuelle elternzeit endet am 30.7. Mein Arbeitgeber gab mir schon eine Auflistung das ich aus der Vergangenheit noch 38 Urlaubstage habe. Nun werde ich kündigen zum 31.7. Nun meine Frage: Muss ich für den 31.7. Noch Urlaub beantragen? Steht mir denn für den Juli noch der normale urlaubsanspruch zu? Normal habe ich im Jahr 30 ...
Guten Tag, aus persönlichen Gründen habe ich nach der Elternzeit (Ende 3.2.24) meine Vollzeitstelle beenden wollen. Da die 3 Monate zum Ende EZ bei der Entscheidung bereits abgelaufen waren und der Arbeitgeber mir nicht kündigen konnte/wollte, habe ich mich auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen. Ich wollte unbedingt so schnell wie möglich eine B ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten im Juni unser erstes Kind. Ich bin angestellt in Teilzeit mit Urlaubsanspruch von 30 Tagen, aber seit Ende 2023 im betrieblichen Beschäftigungsverbot. Bei meinem Partner wird voraussichtlich zum Jahresende 2024 ein kurzzeitiger finanzieller Engpass ohne Anstellung auftreten. Meine Überlegung ist, für Dezember kein ...
Hallo Frau Bader, hat man während der Elternzeit einen Urlaubsanspruch? Ich habe drei Jahre Elternzeit die im Juni zuende gehen. vielen Dank für Ihre Antwort Jasmin
Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war? Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem ...
Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war? Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem ...
Hallo, Ich war seit Januar 2023 zunächst im Beschäftigungsverbot, dann in Mutterschutz und bin nun in Elternzeit, welche offiziell bis 08.02.25 andauert. Ab 01.09.24 werde ich Teilzeit in Elternzeit mit 4x6 Stunden pro Woche arbeiten, was auch schon vertraglich bestätigt ist. Nun habe ich laut Personalabteilung 30 Tage Resturlaub, die ich währe ...
Liebe Frau Bader, in 4 Wochen endet nach insgesamt 5 Jahren meine Elternzeit (erster Sohn wurde 09/2019 geboren und eine Tochter 08/2021). Ich möchte und kann erst frühestens ab November wieder arbeiten, welche Möglichkeiten habe ich rechtlich, denn meine Elternzeit endet ja schon Ende August. Habe ich einen Urlaubsanspruch in meiner Elternzeit ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst seit über 11 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren (bis Oktober) in Elternzeit und habe mich jetzt dazu entschlossen zu kündigen. Ich habe im Anschluss meiner Elternzeit meinen Resturlaub genommen, der bis Ende des Jahres geht und der auch bestätigt wurde. Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ...
Hallo! Wie sieht es denn so richtig aus mit dem Urlaub für die Elternzeit? Ich habe schon so viele Artikel usw. gelesen und weiss immer noch nicht so genau. Ich weiss, der Arbeitgeber kann den Urlaub kürzen, alles schön und gut. Dann habe ich gelesen, er darf das nicht einfach so machen, muss mich darüber informieren. Aber wie? Wann? Ich bin sc ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner