Sharie
Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich habe aus 2011 noch 6 Tage Urlaub, den ich bisher nicht in Anspruch nehmen konnte. Ebenso den kompletten Anspruch auf Urlaub vom Jahr 2012, da ich seit Januar ´12 im Beschäftigungsverbot bin und dieses Jahr auch nicht mehr an meinen Arbeitsplatz zurück kehren werde. Nun wird mir mein AG meinen Urlaub um 1/12 pro Elternzeitmonat kürzen. Soweit so gut. Das heißt nach meinem Verständnis ich habe 21,75 Tage (Rund 22 Tage) vor Beginn der Elternzeit + 6 Tage aus dem letzten Jahr, die wohl nicht gekürzt werden dürfen. D.h. für mich 28 Tage Urlaub. mein vorraussichtlicher ET wird der 15.7.12 sein. Wenn ich nun demnach nach Ende des MuSchu den Urlaub nehme, wird meine Elternzeit am 19.10.12 beginnen. meine Frage jetzt, habe ich das richtig berechnet? Und zum zweiten, bis wann geht dann die Elternzeit? bis 14.7.13? oder verschiebt das Ende sich durch den Urlaub nach hinten? Bin da nun wirklich überfragt und wäre dankbar um eine Antwort. MfG Sharie
Hallo, Sie haben, auch trotz des Beschäftigungsverbotes, Urlaubsanspruch bis einschließlich für den Monat, in welchem der Mutterschutz endet. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Beim Entbindungstermin 15.07. geht dein Mutterschutz bis in den September. Das hat zur Folge, dass du einen Urlaubsanspruch bis September, also für 9 von 12 Monaten hast. Da du diesen Urlaub und den aus 2011 wegen des Beschäftigungsverbotes nicht nehmen konntest, kannst du ihn auch in dem Jahr nach der Elternzeit bzw in dem Jahr danach nehmen. Nimmst du deinen Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit, dann wird der Urlaub auf die Elternzeit angerechnet, dass heißt sie kann trotzdem nur bis max zum Tag vor dem 3. Geburtstag gehen. Und der Lohn für die Urlaubstage wird mit dem Elterngeld verrechnet, du bekommst also weniger Elterngeld. Da macht es mehr Sinn, den Urlaub direkt nach dem Ende der EZ zu nehmen! Möglich auch bei Vollzeitgehalt. (Oder eben für die Kiga-Eingewöhnung oder die ersten Herbstferien oder die ersten Erkältungswellen aufzuheben.) Wenn du direkt im Anschluss an den Mutterschutz deine Elternzeit nimmst, wird der MuSchu auf die Elternzeit angerechnet. Gleiches gilt auch, wenn du Urlaub dazwischen machst. Die Elternzeit kann (durchgehend) max bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag gehen. Möchtest du eine kürzere Elternzeit in Anspruch nehmen, kannst du das Datum frei wählen. Möchtest du nach dem Ende des MuSchu noch 1 Jahr Elternzeit nehmen, hast du allerdings 1 Jahr und 8 Wochen (von den max 3 Jahren) verbraucht. Machst du dazwischen noch 12 Tage Urlaub, hast du 1 Jahr, 8 Wochen und 12 Tage verbraucht. Du kannst EZ auch bis zum Ende der Sommerferien oder bis zu einem beliebigen Datum nehmen, es muss nicht immer 1 Jahr (oder 2 oder 3) sein. Gruß Sabine
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