Brooklyn245
Hallo Frau Bader, Ich habe seit Bekanntgabe meine SS ein indivi. BV von meinem AG bekommen. Bin ZFA und durfte nur noch Mo. und Di. Nachmittags je 4 Std an der Anmeldung arbeiten. Wie verhält es sich mit meinen Urlaubstagen? Vertraglich habe ich 31. Da die Praxis immer komplett geschlossen ist und wir keinen individuellen Urlaub nehmen können, würde mich interessieren, wie es sich mit den Tagen verhält. Ich meine BV-Tage zählen als Arbeitstage, an denen ich aber „Freigestellt“ bin. Wenn wir jetzt eine Woche Urlaub haben, muss ich doch auch die ganze Woche nehmen, oder nur für Mo. und Di., weil die anderen Tage als Arbeitstage gelten und er das Geld ja von der KK zurück erstattet bekommt? Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich erklären, aber wenn ich Urlaubstage nehme und er das Geld von der KK weg.BV eh wieder bekommt, wäre es ja eigentlich doppelt
Hallo, in den Betriebsferien wird Ihnen auch Urlaub angerechnet. Anders, wenn es sich um indiv. Urlaub handelt (auch, wenn er schon genehmigt wurde). Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du hast vom Arbeitgeber kein individuelles, sondern ein betriebliches Beschäftigungsverbot. In Zeiten, wo die Praxis geschlossen hat, fallen die Gefährdungen nicht an. Somit musst du im Praxisurlaub wie alle anderen Kolleginnen ebenfalls Urlaub nehmen. Dasselbe Vorgehen wie wenn du nicht schwanger wärest.
Mitglied inaktiv
Die Tage, die du Urlaub nimmst, bekommt dein AG nicht erstattet. Er zahlt dir deinen 100% Lohn und du arbeitest aber nur 2*4 h die Woche und aus und über die Umlage bekommt dein AG die restlichen Stunden erstattet. Als Schwangere darfst du nicht besser gestellt werden als andere Arbeitnehmer
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