Alexa1974
Hallo Frau Bader, ich bin seit Mitte Januar aus der Elternzeit raus und wieder fleißig "anne Schippe". Mein Kleiner ist bei einer Tagesmutter. Nun ist es so, dass diese in den ersten drei Augustwochen zu hat, da sie selber Kinder hat und die Familie ja auch mal wegfahren will. Meine Kollegin, mit der ich mich vertrete, hat leider auch genau dort Urlaub. dieser ist auch schon genehmigt, weil sie ihn bereits letztes Jahr (als ich ja noch gar nicht da war) beantragt hat. Da sie ein Abendstudium macht, ist sie quasi ebenfalls auf diese Zeit angewiesen, da dort vorlesungsfrei ist. Außerdem hat sie sich mit ihren Eltern und der Schwester abgestimmt, da alle zusammen wegfahren. Das Ferienhaus ist auch bereits gebucht. Ich möchte ihr auch den Urlaub gar nicht streitig machen. Sie ist die beste Kollegin, die man sich wünschen kann. Was habe ich denn für Chancen, gleichzeitig Urlaub zu bekommen? Die Betreuung des Kleinen ist sichergestellt, da mein Mann die Zeit frei bekommt. Aber natürlich wollten wir auch zusammen wegfahren... Viele Grüße und ein schönes Wochenende Alexa
Hallo, es gibt keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten - das entscheidet der AG nach betriebl. Erfordernissen. Ich kann nicht beurteilen, ob er beide entbehren kann Liebe Grüße NB
Andrea6
So etwas mußt Du im Betrieb klären - eine Rechtsanwältin wird Dir da kaum helfen können.
Sternenschnuppe
Einen Anspruch hast Du nicht. Fragen kannst Du dennoch. Würde aber nicht auf die 3 Wochen hoffen, sondern 7-10 Tage. Kommt ja auch auf den Job an den Du hast, wie viele Kollegen es gibt, ob ein Ausfall schlimm ist oder nicht.
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