Easy84
Hallo ich bin in der 15.SSW, mein Mutterschutz beginnt am 20.08. und der Entbindungstermin ist der 01.10., nach den 8 Wochen Mutterschutz nehme ich 2 Jahre Elternzeit. Ich habe normalerweise 30 Tage Urlaub. Wieviel steht mir davon noch zu?
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
28 Tage
SumSum076
Dir steht Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes zu. Also bis einschließlich November. 30 Tage pro Jahr / 12 Monate = 2,5 pro Monat 2,5 x 11 Monate = 27,5 aufgerundet auf 28 Gruß Sabine PS: Kommt dein Kind am 6.10, dann geht dein MuSchu bis Dez = 30 Tage Urlaub.
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