Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub um den Geburtstermin (Elterngeld)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub um den Geburtstermin (Elterngeld)

Chrischan

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Hallo zusammen, ich (Vater) werde u. a. die ersten drei Lebensmonate 100% Elternzeit nehmen, mit dem Tag der Geburt. Um sicher bei der Geburt dabei sein zu können, möchte ich 1 Woche vor und nach dem errechneten Geburtstermin Urlaub nehmen. Ich kann nicht herausfinden, ob der bewilligte Urlaub automatisch in Elternzeit umgewandelt wird, wenn die Geburt vor Urlaubsende ist - oder ob es Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber ist? Neben den Urlaubstagen geht es mir dabei um das Elterngeld. Würden die Urlaubstage bestehen bleiben, und somit in der Elternzeit liegen, würde das Elterngeld gekürzt, oder? Vielen Dank an Frau Bader für Ihren Einsatz! und natürlich allen anderen Ratgebenden hier! Chrischan


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können entweder EZ oder Urlaub beantragen. da ja keiner so genau den ET kennt, würde ich mit dem AG reden - dass der Urlaub dann eben wieder gutgeschrieben wird. Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn du Urlaub nimmst, dann hast du Urlaub. Gleichzeitig Elternzeit und Urlaub anzumelden geht nicht. Wenn dein Arbeitgeber mitspielt kannst du natürlich den angemeldeten Urlaub zurückziehen und stattdessen Elternzeit nehmen. Wenn nicht, bleibt es bei dem Urlaub. Und ja, der Urlaub (da bezahlt) wird voll mit dem Elterngeld verrechnet. Eine Woche Vollzeitgehalt kann da dann erheblich weniger Elterngeld bedeuten.


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