Chrischan
Hallo zusammen, ich (Vater) werde u. a. die ersten drei Lebensmonate 100% Elternzeit nehmen, mit dem Tag der Geburt. Um sicher bei der Geburt dabei sein zu können, möchte ich 1 Woche vor und nach dem errechneten Geburtstermin Urlaub nehmen. Ich kann nicht herausfinden, ob der bewilligte Urlaub automatisch in Elternzeit umgewandelt wird, wenn die Geburt vor Urlaubsende ist - oder ob es Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber ist? Neben den Urlaubstagen geht es mir dabei um das Elterngeld. Würden die Urlaubstage bestehen bleiben, und somit in der Elternzeit liegen, würde das Elterngeld gekürzt, oder? Vielen Dank an Frau Bader für Ihren Einsatz! und natürlich allen anderen Ratgebenden hier! Chrischan
Hallo, Sie können entweder EZ oder Urlaub beantragen. da ja keiner so genau den ET kennt, würde ich mit dem AG reden - dass der Urlaub dann eben wieder gutgeschrieben wird. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn du Urlaub nimmst, dann hast du Urlaub. Gleichzeitig Elternzeit und Urlaub anzumelden geht nicht. Wenn dein Arbeitgeber mitspielt kannst du natürlich den angemeldeten Urlaub zurückziehen und stattdessen Elternzeit nehmen. Wenn nicht, bleibt es bei dem Urlaub. Und ja, der Urlaub (da bezahlt) wird voll mit dem Elterngeld verrechnet. Eine Woche Vollzeitgehalt kann da dann erheblich weniger Elterngeld bedeuten.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, schon wieder eine Frage rund ums Elterngeld: In meiner Schwangerschaft wurde ein Geburtstermin Anfang 2007 errechnet und vom Arzt bestätigt. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, daß das Kind auch erst 2007 geboren werden darf, damit ich einen Anspruch auf das neue Elterngeld habe (für das bisherige Erziehungsgeld qaulifiziere ...
Guten Tag, ich erwarte im Dezember mein erstes Kind. Der errechnete Termin ist der 20.12.2014. Wenn ich nun alles korrekt verstehe erhalte ich ab 6 Wochen vor diesem Termin sowie ab Geburt für 8 Wochen (Anpruch vorhanden ist geklärt) Mutterschaftsgeld+ AG Zuschuss, das müsste dann bis zum 13.02.2015 sein. Der zweite Lebensmonat des Kindes be ...
Hallo, ich bin freiberuflich und habe kein Anrecht auf Mutterschutzgeld. Da ich noch auf Rechnungseingänge meiner Kunden warte und das Baby nun wahrscheinlich früher kommt, befürchte ich, dass die Zahlungen nach der Geburt erst eingehen. Um sie nicht vom Elterngeld abgezogen zu bekommen, würde ich Elterngeld gerne erst ab dem zweiten oder dritt ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Die letzten 10 Beiträge
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV