Kindra36
Guten Tag, ich erwarte im Dezember mein erstes Kind. Der errechnete Termin ist der 20.12.2014. Wenn ich nun alles korrekt verstehe erhalte ich ab 6 Wochen vor diesem Termin sowie ab Geburt für 8 Wochen (Anpruch vorhanden ist geklärt) Mutterschaftsgeld+ AG Zuschuss, das müsste dann bis zum 13.02.2015 sein. Der zweite Lebensmonat des Kindes beginnt am 20.01.2015 und endet am 19.02.2015. Somit erhalte ich im Februar bis zum 13.02 Mutterschaftsgeld+AG Zuschuss und für den 14.02-19.02.2015 anteilig Elterngeld. Meine Frage ist nun: wielange wird ab da das Elterngeld bezahlt? Dieses wird ja ab Geburt mit der Mutterschaftsgeld+ AG-Zuschuss verrechnet. Erhalte ich Elterngeld bis zum 19.12.2015 und würde somit (sofern ich nicht länger Elternzeit ohne weitere Bezüge einreiche) am 20.12.2015 (also nach insgesamt genau 12 Monaten) wieder in mein Arbeitsverhältnis eintreten oder erhalte ich das Elterngeld nur bis zum 30.11.2015, da der Dezember 2014 bereits als Lebensmonat gezählt wird? Die Abgrenzung zur Elternzeit ist mir klar, ebenso wie die Anrechnung des Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld. Mir geht es lediglich darum, bis wann ich genau bei einem Geburtstermin 201.12.2014 das Elterngeld erhalte und wann ich wieder in den Beruf eintrete (dies hat u.a damit zu tun, dass in meiner Abwesenheit meine Stelle befristet besetzt wird und mein VG natürlich auch besser planen kann, wenn ich ihm genaue Termine nenne- mal unabhängig davon, ob der Nachwunchs nun evtl doch früher oder später kommt). Vielen Dank!
Hallo, wenn Sie nicht allein erziehend sind bekommen Sie theoretisch ab Geburt zwölf Monate lang Elterngeld. Da jedoch das Mutterschaftsgeld angerechnet wird, bekommen Sie praktisch nur zehn Monate Elterngeld.Gerechnet wird nicht in Kalendermonaten sondern in Monaten ab dem Tag der Geburt. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Ich schreibe dir mal wie es bei mir war, evtl hilft dir das schon weiter. Geburt war am 27.07.12 Mutterschaftsgeld dann vom: 12.06.12 - 23.07.12 1te Zahung KK 24.07.12 - 21.09.2012 2te Zahlung KK Elterngeld: 27.07.12 - 26.08.12 0 € 27.08.12 - 26.09.12 anteilig (Differenz zum Mutterschaftsgeld) 27.09.12 - 26.07.2013 dann monatliche Zahlung ABER !!! die letzte Auszahlung erfolgte am 26.06.2013, da das Elterngeld vormonatlich gezahlt wird. Ab dem 01.08.2013 habe ich dann wieder in Teilzeit gearbeitet, die erste Lohnzahlung erfolgte dann am 15.09.2013. Mein Rat zudem an Dich, melde direkt Teilzeit an wenn du die Elternzeit einreichst. Ausser du bist dir absolut 10000% sicher das du wirklich nach dem Elterngeld vollzeit bzw über 30 Std die Woche arbeiten wirst und kannst. Behalte auch die Kinderbetreuung im Hinterkopf, Rechtsanspruuch ist schön udn gut, nutzt dir aber wenig wenn die Plätze nicht da sind. Arbeitest du eh weniger als 30 Std die Woche, oder hast vor Teilzeit zu machen, dann würde ich auf jeden Fall die vollen 3 Jahre Elternzeit ausnutzen. Weil, Du mußt dich für 2 Jahre festlegen, entscheidest du im laufe des ersten jahres, och ich will doch lieber daheim bleiben oder will doch weniger arbeiten, dann bist du vom Wohlwollen des Ag abhängig. Ausserdem genießt du inberhalb der Elternzeit, auch dann wenn du Teilzeit arbeitest, Künmdigungsschutz. Und, wie du eben obenm anhand meiner daten siehst, lege Rücklagen an. Vieel vergessen das sie eben gut 2-2,5 Monate mit dem letzten Eltermgeld zurechtkommen müssen. Bei blödem Timing.
SumSum076
Mit Geburtsdatum 20.12.2014 gibts regulär das letzte Elterngeld für den Lebensmonat 20.11.2015 bis 19.12.2015. Gezahlt wird das oft am Anfang des LM, daher wohl Ende November 2015. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, schon wieder eine Frage rund ums Elterngeld: In meiner Schwangerschaft wurde ein Geburtstermin Anfang 2007 errechnet und vom Arzt bestätigt. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, daß das Kind auch erst 2007 geboren werden darf, damit ich einen Anspruch auf das neue Elterngeld habe (für das bisherige Erziehungsgeld qaulifiziere ...
Hallo, ich bin freiberuflich und habe kein Anrecht auf Mutterschutzgeld. Da ich noch auf Rechnungseingänge meiner Kunden warte und das Baby nun wahrscheinlich früher kommt, befürchte ich, dass die Zahlungen nach der Geburt erst eingehen. Um sie nicht vom Elterngeld abgezogen zu bekommen, würde ich Elterngeld gerne erst ab dem zweiten oder dritt ...
Hallo zusammen, ich (Vater) werde u. a. die ersten drei Lebensmonate 100% Elternzeit nehmen, mit dem Tag der Geburt. Um sicher bei der Geburt dabei sein zu können, möchte ich 1 Woche vor und nach dem errechneten Geburtstermin Urlaub nehmen. Ich kann nicht herausfinden, ob der bewilligte Urlaub automatisch in Elternzeit umgewandelt wird, wenn die ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...