Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, schon wieder eine Frage rund ums Elterngeld: In meiner Schwangerschaft wurde ein Geburtstermin Anfang 2007 errechnet und vom Arzt bestätigt. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, daß das Kind auch erst 2007 geboren werden darf, damit ich einen Anspruch auf das neue Elterngeld habe (für das bisherige Erziehungsgeld qaulifizieren wir uns nicht). Nun höre ich aber immer wieder, daß unabhängig vom tatsächlichen Geburtstermin der errechnete maßgeblich sei, sprich, daß ich in jedem Fall, auch wenn das Kind wie vom Arzt prognostiziert als Frühchen zur Welt kommt. Kann das sein? (Ich wundere mich, wie so eine Regelung ohne riesigen Verwaltungsaufwand durchgezogen werden kann). Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, wo ist das Problem? Entscheidend idt der tatsächliche Geburtstermin! Liebe Grüsse, NB
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