Mitglied inaktiv
Hallo Nicola, am 30.09.01 endete mein Erziehungsurlaub, unsere Tochter ist demnach am 30.09.00 geboren. Habe am 01.10.01 wieder in Vollzeit bei demselben Arbeitgeber angefangen. Vom 01.04.01 bis 30.09.01 habe ich in Teilzeit gearbeitet. Vom Jahr 2000 waren noch 17 Urlaubstage offen, die ich Anfang Oktober 01 genommen habe. Mein Arbeitgeber war natürlich der Meinung, dass dieser mir nicht mehr zustünde, jedoch laut Mutterschutzgesetz ist es jedoch so. Mein Problem bei der ganzen Geschichte ist jedoch die Bezahlung für diese 17 Tage. Mein Arbeitgeber hat mir pro Tag nur 2,15 Stunden durchschnittlich berechnet, da er dabei nur die Teilzeitarbeit berücksichtigt hat, und nicht, wie im Jahr 2000 den Vollzeitvertrag. Langsam weiß ich nicht mehr weiter was bei der Bezahlung nun wirklich richtig sein soll? Was meinst Du denn dazu? Ich wäre sehr dankbar für einen hilfreichen Ratschlag. Oder gibt es nicht irgenwo ein Gesetz, dass man schwarz auf weiß beweisen kann, wer hier eigentlich im Recht ist. Danke erstmal. Vielleicht hat ja jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht. Gruß Manu
Liebe Manu, ist der Urlaub vorm EU entstanden? Dann Bezahlung wie davor. Ist der Urlaub während des EU entstanden? Dann Bezahlung wie Teilzeit. NAch EU müßte sein wie vor EU. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Nikola, danke für die Antwort. der Resturlaub ist aus dem Jahr 2000 bevor der EU begonnen hat. Mein Arbeitgeber hatt mir keinen im laufenden Kalenderjahr genehmigt wegen Arbeitslage. Gibt es irgendein Gesetzblatt wo dies nachzulesen ist. Ich brauche für meinen Arbeitgeber eine gesetzliche Grundlage, um ihm dies schwarz auf weiß zu zeigen (wie z.B. ein Abdruck des Mutterschutzgesetzes). Wäre sehr sehr dankbar. Gruß Manuela
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