Mitglied inaktiv
Hallo Nicola, vielen Dank für die schnelle Antwort - mir ist es allerdings mit den 630,-- DM noch nicht ganz klar.... Angenommen, ich verdiene in der Bäckerei 14,30 DM auf die Stunde, arbeite 11 Std pro Woche und das 4 Wochen lang, dann komme ich genau auf 630,-- DM. Darf ich dann weiter mit 630,-- DM dort beschäftigt sein, und in meinem alten Bürojob noch 8 Std pro Woche arbeiten. Vom Arbeitgeber habe ich das Einverständnis. Allerbesten Dank Beauschi
o.t.
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hallo, klar darfst du das. aber du mußt dann steuern bezahlen, weil die gesamteinkünfte 630,- dm übersteigen. außerdem wird dann dein einkommen auf das erziehungsgeld angerechnet. gruß angelika
Mitglied inaktiv
... und wenn ich dann Steuern zahle, kann ich die mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen ??
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...
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das ist schwer zu beantworten, kommt ja auf eure gesamte steuersituation an! aber du kriegst keinesfalls alles oder gar viel zurück!
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