Mitglied inaktiv
ich möchte bei meinem alten AG (habe eine feste Anstellung) 2-3 Tage wieder arbeiten. 2 Jahre Erz. Urlaub habe ich nun hinter mir. Nun weiß ich nicht ob es besser ist noch ein Jahr zu verlängern und als Aushilfe dort zu arbeiten oder ob ich offiziell wieder einsteige und quasi eine halbe Stelle bekomme ? Könnten Sie mir bitte behilflich sein und mir ein paar Vor- oder Nachteile aufführen ? Vielen, lieben Dank & Grüße
Liebe Miri, wenn der AG der Verlängerung zustimmt (muss er nicht), ist es besser, im EU zu bleiben. Wegen KK oder Steuer gibt es keinen Unterschied, Sie haben aber Kü-Schutz. Schließen Sie einen neuen Vertrag und überlegen Sie, ob Sie diesen befritsne auf den EU oder nach dem EU verkürzt weiter arbeiten wollen. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Fr. Bader, ich habe eine Frage bezüglich ArbeitslosenGelder..und zwar Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, das leider nicht übernommen wurde, weil ich schwanger geworden bin, bevor die Gespräche gelaufen sind. Ich war auch ganz ehrlich und sagte vorher Bescheid, das ich schwanger wurde, obwohl die Übernahmevertag schon eigentli ...
Hallo Frau Bader, ich bin seit 15 Monaten im EU und hatte bei meinem AG eigendlich 3 Jahre angemeldet.Erziehungsgeld bekommen wir nicht mehr. Nun möchte ich doch schon wieder halbtags arbeiten gehen. Mein AG kann mich halbtags nicht beschäftigen (insg. 7 Mitarbeiter), ich könnte höchstens als Aushilfe 2 Nachmittage/Woche arbeiten. Als Wiedereinsti ...
Hallo, ich habe eine ganz konkrete Frage: ich bin noch in Elternzeit, möchte diese passend zur neuen Mutterschutzzeit beenden, sodass ich Zuschüsse meines Arbeitgebers zum Mutterschutzgeld erhalten kann. Wie beantrage ich dies vorab korrekt? Höchstwahrscheinlich ist der reale Geburtstermin ja nicht der errechnete Entbindungstermin, dh es ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre letzte Antwort. sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird. Meine Frage war jedoch: wie for ...
Guten Tag, momentan arbeite ich ja seit 01.01. Teilzeit in Elternzeit, um das Kindergeld aufzubessern, da Elterngeld plus ja beendet ist. Mein Kind geht voraussichtlich ab September in den Kindergarten. Die Eingewöhnung würde ich gerne selbst mit ihm machen. Daher meine Frage: Kann ich die Teilzeit in Elternzeit zum 1.9. beenden ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet eigentlich am 16.09.2024. Nun habe ich erfahren, dass ich nach der Elternzeit in einem anderen Arbeitsbereich arbeiten müsste (anstatt als Erzieherin in der Krippe, im Elementarbereich). Da ich dies nicht möchte, würde ich kündigen und den Arbeitgeber wechseln. Ich könnte zum 01.08.2024 bei einem ...
Guten Morgen Frau Bader, ich befinde mich gerade in meiner ersten Beschäftigung in Elternzeit und übe bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit aus, die über die Mutterschutzzeit hinaus geht. Kann ich zu Beginn meiner Mutterschutzzeit die Elternzeit bei meinem ersten Arbeitgeber beenden, um den Arbeitgeberanteil zum ...
Guten Tag, ich bin derzeit noch in Elternzeit von meiner ersten Tochter und arbeite mit 50% Teilzeit in Elternzeit. Ich habe zum 1.2.25 angefragt ob ich meine Elternzeit vorzeitig beenden kann und dies wurde genehmigt. Das Schreiben dazu erhalten ich in den nächste 2 Wochen per Post. Nun ist es so dass ich erneut Schwanger bin. Ich arbeite in ...
Sehr geehrte Frau Bader, Danke vorab für Ihre Rückmeldung auf meine letzte Frage. Nach einigem am recherchieren kam die Idee, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beende. Ich selbst bin schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig auf unbestimmte Zeit. Wäre das die ehrlichere Variante meinem AG gegenüber anstatt mich nach der vereinbarten TZ in Elt ...
Hallo, ich bin derzeit in Elternzeit seit März 2024 und den habe ich für drei Jahre beantragt gehabt allerdings ist es so das mein Mann sein Job verloren hat und wir in finanzielle Notlage sind das ich von Familie und Verwandte Geld leihen muss um über die Runden zu kommen daher habe ich bei mein Arbeitgeber zum 01.07.2025 vorzeitige Beendigung me ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes