Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub vorzeitig beenden

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsurlaub vorzeitig beenden

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Hallo Frau Bader, ich bin seit 15 Monaten im EU und hatte bei meinem AG eigendlich 3 Jahre angemeldet.Erziehungsgeld bekommen wir nicht mehr. Nun möchte ich doch schon wieder halbtags arbeiten gehen. Mein AG kann mich halbtags nicht beschäftigen (insg. 7 Mitarbeiter), ich könnte höchstens als Aushilfe 2 Nachmittage/Woche arbeiten. Als Wiedereinstieg wäre das ok, doch wenn ich mir das wirklich nicht reicht und mich beim Arbeitsamt für eine Halbtagsstelle melden würde (also arbeitslos), welches Gehalt würde als Bemessungsgrundlage dienen? Wieviel dürfte ich als Arbeitssuchende steuerfrei und ohne Abzug des Arbeitslosengeldes dazuverdienen? DANKE LG Annika


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, wenn Sie kündigen, sind Sie uU gesperrt. Sie müssen auch nachweisen, dass Sie das Kind untergebracht haben. Steuerfrei verdienen darf man jetzt 400 EUR Gruß, NB


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