Hallo Fr. Bader, ich habe eine Frage bezüglich ArbeitslosenGelder..und zwar Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, das leider nicht übernommen wurde, weil ich schwanger geworden bin, bevor die Gespräche gelaufen sind. Ich war auch ganz ehrlich und sagte vorher Bescheid, das ich schwanger wurde, obwohl die Übernahmevertag schon eigentlich fertig war. Das hat mir mein AG natürlich hochangerechnet hat und ich kann jeder Zeit zurüch sobald ich wieder arbeiten will oder kann. Allerdings ist mein AG etwas weiter von meinem Wohnort entfernt, so dass ich nicht mehr fahren möchte, kinderwegen. Es wären dann um die zwei Stunden nur für die Fahrten verloren gegangen. So dass ich jetzt mich um einem Job hier in meiner Gegend kümmern werde. Das sind die Hintergründe... So jetzt kommt die Frage... Leider ist es nicht so einfach hier in der Gegend einen Job zu bekommen, so das ich zum Arbeitsamt gehen möchte um deren Hilfe in Anspruch zu nehmen. ICh kann leider nur zu 50 % arbeiten, dafür habe ich mich um die Ersatzmutter schon gekümmert, es ist sogar schon im Vorfeld geklärt. Ich könnte am 1 November 2002 wieder zum arbeiten! Was meinen Sie, soll ich mich arbeitslos melden oder geht es nicht wenn man vorher Vollzeit gearbeitet hat und jetzt nur Halbtags...??? Bekomme ich Arbeitslosengeld? Und wie rechnet man dann ... nach der vorherigen Verdiensten oder was man in der Zukunft arbeiten kann? zu Info: Davor arbeitete ich immer seit 1995 vollzeit und zwar ohne Unterbrechnung, obwohl vor der Schwangerschaft den Ar.geber gewechselt habe. Danke für Ihre Hilfe Martina
Mitglied inaktiv - 17.07.2002, 11:52