Hallo,
Meine Frau steht seit 1990 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis (Vollzeit). Z.Zt ist sie im Erziehungsurlaub. Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie während des Erziehungsurlaubs von sich aus kündigt?
Hintergrund: Der Chef hat bereits signalisiert, das er keine Teilzeitstelle anbieten kann, so das sie jetzt ein Fernstudium absolvieren möchte um sich dann nächstes Jahr selbstständig machen möchte. Elternzeit läuft eigenlich noch bis 22.10.2007.
MfG
Olli
Mitglied inaktiv - 17.11.2005, 17:15
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach eigener Kündigung im Erziehungsurlaub
Hallo,
zum eine muss sie tatsächlich dem ARbeitsmarkt zur Verfügung stehen, zum anderen wird man bei einer Eigenkündigung bis zu 3 Monate gesperrt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2005
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach eigener Kündigung im Erziehungsurlaub
anspruch auf arbeitslosengeld hat sie nur, wenn sie dem arbeitsmarkt tatsächlich auch zur verfügung steht, d.h. kinderbetreuung gewährleistet ist.
wenn sie von sich aus kündigt bekommt sie sicherlich eine sperre, wie das bei kündigung in EZ ist weiß ich nicht genau.
selbst wenn sie erst zum ende der EZ kündigt bliebe sie so immerhin bis dahin krankenversichert.
gruß!
Mitglied inaktiv - 17.11.2005, 17:36