Tulpe2023
Hallo Frau Bader, ich bin grade in der 8 ssw ,und habe am 02.02.2024 meinen Sohn entbunden .Habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und mir das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen . Vor der Geburt unseres Sohnes war ich Teilzeit arbeiten. Das Geschwisterchen soll Mitte März 2025 geboren werden .Jetzt weiß ich nicht ,was ich am besten machen soll .Wenn das Baby kommt ,habe ich schon 13 Monate Elterngeld erhalten .Kann man sich dann das letze Jahr auf mal auszahlen lassen ?Oder bekomme ich dann für beide Kinder parallel Elterngeld ? Und Punkt 2:Wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende ,kann ich ja nochmal Mutterschaftsgeld bekommen.Könnte ich dann das 3 Jahr und die restlichen 11 Monate noch an die Elternzeit vom 2 Kind anhängen ? Liebe Grüße und danke !
Hallo, Sie können sich das gesamte restliche Elterngeld ab dem ersten Geburtstag auszahlen lassen. Das macht auch Sinn, wenn Sie nicht gearbeitet haben. Dann können Sie die erste Elternzeit zu Beginn des Mutterschutzes beenden und bekommen volles Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber. Liebe Grüße NB
Ani123
Ich fange bei Punkt 2 an. Sie sollten die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden um Mutterschaftsgeld wie beim 1. Kind zu erhalten. Die übrige EZ vom 1. Kind können sie bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Dabei zählen auch einzelne Tage. Zu Punkt 1: Sie sollten sich das EG vom 1. Kind als Einmalzahlung auszahlen lassen. Denn wenn sie EG für das 2. Kind beziehen wund zeitgleich noch vom 1. Kind, so eirddas EG vom 1. Kind als Gehalt gesehen und mindestens das EG vom 2. Kind. Ich kenne Frauen welche such das zu Beginn des Mutterschutzes auszahlen lassen haben. Die Kinder waren zu dem Zeitpunkt alle mind. 1 Jahr. Ob das auch vorher geht weiß ich nicht.Am besten telefonieren sie deswegen mit der EG-Stelle und lassen sich beraten.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 17 ssw meiner 2 Schwangerschaft ET-08.08.2016, zurzeit befinde ich mich in der Elternzeit meiner Tochter die am 21.02.2014 geboren wurde die Elternzeit hab ich für 3 Jahre genommen. Meine frage ist wenn ich jetzt meine Elternzeit vorzeitig beende, könnte ich mir ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt holen ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich haben am 19.06.2016 eine Tochter bekommen und 2 Jahre Elterngeld beantragt (2 Monate Basiselterngeld, restliche Monate Elterngeld Plus). Jetzt ist mein Mann arbeitslos geworden und ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen, der michmich sofort einsetzen kann. Ist es richtig, dass ich max nur 30 Stunden arbeite ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Kind wurde im März 2017 geboren, und wir haben daraufhin 24 Monate Elterngeld Plus beantragt. Vor der Geburt erhielt ich in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot (da ich Erzieherin bin und mir Titer fehlen) und durfte deshalb leider nicht mehr arbeiten, bekam aber weiterhin mein volles Gehalt. Nun er ...
Hallo Frau Bader, Erst einmal möchte ich meine Situation erläutern: Aktuell befinde ich mich in Elternzeit und beziehe Elterngeld Plus. Mein 1. Kind ist am 01.02.2021 geboren und nun bin ich erneut schwanger (voraussichtlicher Et ist der 1.03.22) und muss mir gedanken machen wie es weiter geht mit dem Elterngeld und welche möglichkeiten es gib ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen