Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld vorzeitig auszahlen lassen ?

Frage: Elterngeld vorzeitig auszahlen lassen ?

Tulpe2023

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Hallo Frau Bader, ich  bin grade in der 8 ssw ,und habe am 02.02.2024 meinen Sohn entbunden .Habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und mir das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen . Vor der Geburt unseres Sohnes war ich Teilzeit arbeiten. Das Geschwisterchen soll Mitte März 2025 geboren werden .Jetzt weiß ich nicht ,was ich am besten machen soll .Wenn das Baby kommt ,habe ich schon 13 Monate Elterngeld erhalten .Kann man sich dann das letze Jahr auf mal auszahlen lassen ?Oder bekomme ich dann für beide Kinder parallel Elterngeld ? Und Punkt 2:Wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende ,kann ich ja nochmal Mutterschaftsgeld bekommen.Könnte ich dann das 3 Jahr und die restlichen 11 Monate noch an die Elternzeit vom 2 Kind anhängen ? Liebe Grüße und danke !  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können sich das gesamte restliche Elterngeld ab dem ersten Geburtstag auszahlen lassen. Das macht auch Sinn, wenn Sie nicht gearbeitet haben. Dann können Sie die erste Elternzeit zu Beginn des Mutterschutzes beenden und bekommen volles Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber. Liebe Grüße NB 


Ani123

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Ich fange bei Punkt 2 an. Sie sollten die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden um Mutterschaftsgeld wie beim 1. Kind zu erhalten. Die übrige EZ vom 1. Kind können sie bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen.  Dabei zählen auch einzelne Tage. Zu Punkt 1: Sie sollten sich das EG vom 1. Kind als Einmalzahlung auszahlen lassen. Denn wenn sie EG für das 2. Kind beziehen wund zeitgleich noch vom 1. Kind, so eirddas EG vom 1. Kind als Gehalt gesehen und mindestens das EG vom 2. Kind. Ich kenne Frauen welche such das zu Beginn des Mutterschutzes auszahlen lassen haben.  Die Kinder waren zu dem Zeitpunkt alle mind. 1 Jahr. Ob das auch vorher geht weiß ich nicht.Am besten telefonieren sie deswegen mit der EG-Stelle und lassen sich beraten. 


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