Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld vorzeitig auszahlen lassen ?

Frage: Elterngeld vorzeitig auszahlen lassen ?

Tulpe2023

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich  bin grade in der 8 ssw ,und habe am 02.02.2024 meinen Sohn entbunden .Habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und mir das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen . Vor der Geburt unseres Sohnes war ich Teilzeit arbeiten. Das Geschwisterchen soll Mitte März 2025 geboren werden .Jetzt weiß ich nicht ,was ich am besten machen soll .Wenn das Baby kommt ,habe ich schon 13 Monate Elterngeld erhalten .Kann man sich dann das letze Jahr auf mal auszahlen lassen ?Oder bekomme ich dann für beide Kinder parallel Elterngeld ? Und Punkt 2:Wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende ,kann ich ja nochmal Mutterschaftsgeld bekommen.Könnte ich dann das 3 Jahr und die restlichen 11 Monate noch an die Elternzeit vom 2 Kind anhängen ? Liebe Grüße und danke !  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können sich das gesamte restliche Elterngeld ab dem ersten Geburtstag auszahlen lassen. Das macht auch Sinn, wenn Sie nicht gearbeitet haben. Dann können Sie die erste Elternzeit zu Beginn des Mutterschutzes beenden und bekommen volles Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber. Liebe Grüße NB 


Ani123

Beitrag melden

Ich fange bei Punkt 2 an. Sie sollten die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden um Mutterschaftsgeld wie beim 1. Kind zu erhalten. Die übrige EZ vom 1. Kind können sie bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen.  Dabei zählen auch einzelne Tage. Zu Punkt 1: Sie sollten sich das EG vom 1. Kind als Einmalzahlung auszahlen lassen. Denn wenn sie EG für das 2. Kind beziehen wund zeitgleich noch vom 1. Kind, so eirddas EG vom 1. Kind als Gehalt gesehen und mindestens das EG vom 2. Kind. Ich kenne Frauen welche such das zu Beginn des Mutterschutzes auszahlen lassen haben.  Die Kinder waren zu dem Zeitpunkt alle mind. 1 Jahr. Ob das auch vorher geht weiß ich nicht.Am besten telefonieren sie deswegen mit der EG-Stelle und lassen sich beraten. 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 17 ssw meiner 2 Schwangerschaft ET-08.08.2016, zurzeit befinde ich mich in der Elternzeit meiner Tochter die am 21.02.2014 geboren wurde die Elternzeit hab ich für 3 Jahre genommen. Meine frage ist wenn ich jetzt meine Elternzeit vorzeitig beende, könnte ich mir ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt holen ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich haben am 19.06.2016 eine Tochter bekommen und 2 Jahre Elterngeld beantragt (2 Monate Basiselterngeld, restliche Monate Elterngeld Plus). Jetzt ist mein Mann arbeitslos geworden und ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen, der michmich sofort einsetzen kann. Ist es richtig, dass ich max nur 30 Stunden arbeite ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Kind wurde im März 2017 geboren, und wir haben daraufhin 24 Monate Elterngeld Plus beantragt. Vor der Geburt erhielt ich in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot (da ich Erzieherin bin und mir Titer fehlen) und durfte deshalb leider nicht mehr arbeiten, bekam aber weiterhin mein volles Gehalt. Nun er ...

Hallo Frau Bader, Erst einmal möchte ich meine Situation erläutern: Aktuell befinde ich mich in Elternzeit und beziehe Elterngeld Plus. Mein 1. Kind ist am 01.02.2021 geboren und nun bin ich erneut schwanger (voraussichtlicher Et ist der 1.03.22) und muss mir gedanken machen wie es weiter geht mit dem Elterngeld und welche möglichkeiten es gib ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...