julka16
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 17 ssw meiner 2 Schwangerschaft ET-08.08.2016, zurzeit befinde ich mich in der Elternzeit meiner Tochter die am 21.02.2014 geboren wurde die Elternzeit hab ich für 3 Jahre genommen. Meine frage ist wenn ich jetzt meine Elternzeit vorzeitig beende, könnte ich mir ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt holen( da ich in einer Zahnarztpraxis beschäftigt bin) so das ich ganz normal dann in den Mutterschutz gehen kann und wieder ein Antrag auf Elterngeld stellen kann, wie bei der 1 Schwangerschaft. oder anders gefragt wenn ich meine jetzige Elternzeit vorzeitig abbreche zum gesetzlichen Mutterschutz der dann am 27.06. wäre,wie ist es dann mit den Elterngeld würde ich die 65% vom Lohn kriegen? oder nur den Mindestbetrag von 300 € Danke im voraus für ihre Antwort
Hallo, Sie können die 1. EZ am Tag vor dem neune Mutterschutz beenden. Nicht aber vorher, um, ohne arbeiten zu gehen, Lohn zu erhalten. Das wäre Betrug zu Nachteil der Krankenversicherung. Liebe Grüße NB
malini
Elterngeld wird nur der Mindestsatz werden. Wenn du die Elternzeit zum Mutterschutz beendest, bekommst aber zumindest Mutterschaftsgeld in Vollzeithöhe.
Sternenschnuppe
Es sind ja "nur" 5 Monate mit 0€. Und 7 mit altem Lohn, da bis Dezember ja Elterngeld bezogen wurde. Zum Mutterschutz darfst Du beenden. Vorher nicht.
Lina_100
Das erste Kind ist im Februar 2014 geboren und das zweite wird 2 Jahre und 6 Monate später kommen, das wird nur der Mindestsatz.
Sternenschnuppe
Habe mich verlesen und mir eine 1 vor der 2 eingebildet. Sorry, dann natürlich nur Mindestsatz.
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