Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Plus beantragt muss dies allerdings vorzeitig beenden

Frage: Elterngeld Plus beantragt muss dies allerdings vorzeitig beenden

Glückskind_15

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich haben am 19.06.2016 eine Tochter bekommen und 2 Jahre Elterngeld beantragt (2 Monate Basiselterngeld, restliche Monate Elterngeld Plus). Jetzt ist mein Mann arbeitslos geworden und ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen, der michmich sofort einsetzen kann. Ist es richtig, dass ich max nur 30 Stunden arbeiten darf und wenn ich Vollzeit arbeiten würde, dass ich das Elterngeld gestrichen bekomme? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo Sie haben zwei Möglichkeiten. Sie beenden Ihre Elternzeit, übertragen das Elterngeld auf ihren Mann (der dann parallel kein Arbeitslosengeld 1 bekommen kann) und gehen voll arbeiten. Oder sie arbeiten bis zu 30 Stunden in der Elternzeit – dann haben Sie aber das Problem, dass der Lohn auf das Elterngeld angerechnet wird, auch in dem Fall ist es besser, Sie übertragen das Elterngeld auf Ihren Mann. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Es ist richtig, dass du während der Elternzeit maximal 30 Stunden arbeiten darfst. Der Elterngeldstelle musst du deine Beschäftigung während dem Elterngeldbezug melden, das Elterngeld wird sich aufgrund deines Einkommens reduzieren.


Glückskind_15

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Und wie verhält es sich, wenn ich bis meine Tochter 1 Jahr alt ist 30 Std arbeite und ab dem 1. Lebensjahr auf Vollzeit gehe? Bekomme ich das restliche Elterngeld weiterhin ausbezahlt? Es müsste mir doch weiterhin zustehen, oder nicht?


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