Glückskind_15
Sehr geehrte Frau Bader, Ich haben am 19.06.2016 eine Tochter bekommen und 2 Jahre Elterngeld beantragt (2 Monate Basiselterngeld, restliche Monate Elterngeld Plus). Jetzt ist mein Mann arbeitslos geworden und ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen, der michmich sofort einsetzen kann. Ist es richtig, dass ich max nur 30 Stunden arbeiten darf und wenn ich Vollzeit arbeiten würde, dass ich das Elterngeld gestrichen bekomme? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Viele Grüße
Hallo Sie haben zwei Möglichkeiten. Sie beenden Ihre Elternzeit, übertragen das Elterngeld auf ihren Mann (der dann parallel kein Arbeitslosengeld 1 bekommen kann) und gehen voll arbeiten. Oder sie arbeiten bis zu 30 Stunden in der Elternzeit – dann haben Sie aber das Problem, dass der Lohn auf das Elterngeld angerechnet wird, auch in dem Fall ist es besser, Sie übertragen das Elterngeld auf Ihren Mann. Liebe Grüße NB
chrissicat
Es ist richtig, dass du während der Elternzeit maximal 30 Stunden arbeiten darfst. Der Elterngeldstelle musst du deine Beschäftigung während dem Elterngeldbezug melden, das Elterngeld wird sich aufgrund deines Einkommens reduzieren.
Glückskind_15
Und wie verhält es sich, wenn ich bis meine Tochter 1 Jahr alt ist 30 Std arbeite und ab dem 1. Lebensjahr auf Vollzeit gehe? Bekomme ich das restliche Elterngeld weiterhin ausbezahlt? Es müsste mir doch weiterhin zustehen, oder nicht?
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 17 ssw meiner 2 Schwangerschaft ET-08.08.2016, zurzeit befinde ich mich in der Elternzeit meiner Tochter die am 21.02.2014 geboren wurde die Elternzeit hab ich für 3 Jahre genommen. Meine frage ist wenn ich jetzt meine Elternzeit vorzeitig beende, könnte ich mir ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt holen ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Kind wurde im März 2017 geboren, und wir haben daraufhin 24 Monate Elterngeld Plus beantragt. Vor der Geburt erhielt ich in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot (da ich Erzieherin bin und mir Titer fehlen) und durfte deshalb leider nicht mehr arbeiten, bekam aber weiterhin mein volles Gehalt. Nun er ...
Hallo Frau Bader, Erst einmal möchte ich meine Situation erläutern: Aktuell befinde ich mich in Elternzeit und beziehe Elterngeld Plus. Mein 1. Kind ist am 01.02.2021 geboren und nun bin ich erneut schwanger (voraussichtlicher Et ist der 1.03.22) und muss mir gedanken machen wie es weiter geht mit dem Elterngeld und welche möglichkeiten es gib ...
Hallo Frau Bader, ich bin grade in der 8 ssw ,und habe am 02.02.2024 meinen Sohn entbunden .Habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und mir das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen . Vor der Geburt unseres Sohnes war ich Teilzeit arbeiten. Das Geschwisterchen soll Mitte März 2025 geboren werden .Jetzt weiß ich nicht ,was ich am besten machen s ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...
Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten. Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024). Aktuell bin ich im Dezember ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...
Die letzten 10 Beiträge
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten