Rosine2018
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Kind wurde im März 2017 geboren, und wir haben daraufhin 24 Monate Elterngeld Plus beantragt. Vor der Geburt erhielt ich in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot (da ich Erzieherin bin und mir Titer fehlen) und durfte deshalb leider nicht mehr arbeiten, bekam aber weiterhin mein volles Gehalt. Nun erwarten wir im April 2019 unser zweites Kind. Besteht die Möglichkeit (evtl. über einen Rechtsanwalt) meinen Arbeitgeber zum sofortigen beenden meiner Elternzeit zu drängen, damit ich dann anschließend wieder ins Beschäftigungsverbot wechseln kann und somit nach der Geburt des zweiten Kindes wieder das Gleiche Elterngeld erhalte? Ich würde sehr gerne wieder arbeiten, nur leider ist das in der Schwangerschaft mit den fehlenden Titer definitiv nicht möglich. Vielen Dank!
Hallo, nein, man kann die EZ nicht vorzeitig beenden um in ein BV zu gehen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein, das wäre ja Betrug. Du kannst deinen AG nicht zwingen deine EZ zu beenden um ins BV zu gehen. So gesehen willst Du ja auch gar nicht aus der EZ um zu arbeiten, Du willst nur mehr Geld. Außerdem bräuchtest Du eine Betreuung für dein Kind um überhaupt ins BV gehen zu können. Dafür muss man nämlich überhaupt erst mal in der Lage sein arbeiten gehen zu können. Die Betreuung hast Du doch vermutlich nicht, oder? Du bist ja geplant noch daheim. Ist aber wie gesagt eher rhetorisch, denn eine vorzeitige Beendigung der EZ ist wie gesagt nicht einfach so möglich und schon gar nicht um dann ins BV zu gehen. Was Du machen kannst und solltest ist die EZ zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden um das volle Mutterschutzgeld zu erhalten. Dafür brauchst Du auch keinen Anwalt, denn das steht dir zu. Von denen 22 (!) Monaten EG werden die ersten 14 ausgeklammert und die übrigen vor dem neuen Mutterschutz werden als 0-Runden eingehen. Wenn Du so gern wieder arbeiten gegangen wärst, dann hättest Du TZ in EZ beantragen können anstatt das EG auf 22 Monate zu nehmen. Dann würde Dir auf das TZ-Gehalt jetzt auch ein BV zustehen und Du hättest keine Nullrunden. So bist Du halt in EZ und in EZ hat man eben kein BV, weil kein Beruf aktuell ausgeübt wird ;) LG Lilly
Mitglied inaktiv
Seitdem das MuSchG neu verabschiedet wurde, müssen die AG Ersatztätigkeiten nutzen, bevor eine Freistellung in Frage kommt. Wenn du also statt Elternzeit arbeiten willst, dann werden die Immunitäten erneut überprüft und du kannst ggf. ins Kindergartenbüro oder eine andere Einrichtung des Trägers wechseln. Je nach Träger, kommt auch eine Grundschulbetreuung in Frage (je nach Immunitäten). Dafür brauchst du selbstverständlich eine Kinderbetreuung zu Hause, so dass du abkömmlich bist. Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit um ins BV zu wechseln, ist nicht möglich. Auch nicht mit Anwalt. Wenn es sich im impfpräventable Infektionskrankheiten handelt, dann empfiehlt sich das Nachimpfen vor der nächsten Schwangerschaft, damit nicht nochmal eine Freistellung erfolgen muss. Wenn es nicht impfpräventable Infektionskrankheiten sind, dann kommen nur CMV und Ringelröteln in Frage. Bei fehlender CMV Immunität kann man die ganze Schwangerschaft über im Kindergartenbüro oder mit Kindern über 3 J arbeiten. Bei fehlender Immunität gegen Ringelröteln gibts die Freistellung nur bis zur 20.SSW.
mellomania
geht rechtlich gesehen NICHT. du kannst eine Elternzeit nur vorzeitig beenden auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. alles andre ist betrug und ein anwalt darf und wird da logischerweise keinesfalls mitmachen. wenn du tz in der elternzeit arbeiten würdest, was ich nicht weiß, bekommst du weiterhin deinen tz lohn wenn du ein bv bekommst. alles andre ist wie gesagt rechtlich nicht haltbar und einen arbeitgeber kann man doch nicht zwingen eine ez zu beenden. schon arg mit was für illegalen mitteln frauen versuchen, an geld zu kommen...
misses-cat
Nein das darf man nicht wäre Sozialbetrug. Was du machen kannst ist dir die Erlaubnis zu holen in der Elternzeit wo anders zu arbeiten wo dein Titer keine Rolle spielt oder vielleicht hat auch dein Arbeitgeber Arbeit die gehen würde ( Büro zb) . Das würde zwar nicht das gleiche Elterngeld geben aber es massiv erhöhen, sonst hast du nur 300euro mindessatz und bis Kind 1 3 Jahre alt ist 75€ Geschwisterbonus
Rosine2018
Danke für die zahlreichen Antworten. Das mit dem Büro ist super Punkt, da bei uns in der Einrichtung ständig neue Leute gesucht werden. Das Büro ist auch nicht in der Nähe der zu betreuenden Kindern, somit sollten die fehlenden Titer kein Problem darstellen. Für die kostenlose Betreuung von meinem Kind bis zur Geburt wäre gesorgt. Somit sollte sich mein Elterngeld wenn ich ab ca. September 2018 bis zur Geburt von meinem zweiten Kind volle Gehaltsbezüge erhalte wieder deutlich erhöhen, richtig?
misses-cat
Klar wenn du arbeitest erhöht sich dein Elterngeld, wichtig ist das dein alter Vertrag bestehen bleibt und Du einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes deine Elternzeit beendest, du bekommst dann Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und deinem Arbeitgeber in Höhe deines Vollzeitvertrages, da kann der Arbeitgeber auch nix gegen sagen sondern nur abnicken
Mitglied inaktiv
Wenn du das so machen willst, gute Idee. Aber bitte klar kommunizieren, dass du nur zum Arbeiten die Elternzeit beendest und nicht um ein BV zu erwirken. Deine neue Tätigkeit bis zum nächsten Mutterschutz kann man auch schriftlich festhalten. Das Elterngeld kannst du über den Elterngeldrechner selbst ausrechnen (findet sich im Internet).
Rosine2018
Danke für die Antworten. Eine Frage hätte ich noch. Sagen wir mal ich arbeite bis zur Geburt von meinem zweiten Kind Teilzeit auf max. 450 € Basis. Lohnt sich das, bzw. gibt es eine Möglichkeit sich auszurechnen inwiefern sich dadurch das Elterngeld nach der Geburt erhöht?
mellomania
das kannst du nur, wenn du vollzeit arbeitest und auch nur, wenn der AG zustimmt. du kannst eine tz während der laufenden EZ mit bis zu 30 h maximal arbeiten, das erhöht dein elterngeld. aber du hast keine möglichkeit, die EZ vorzeitig zu beenden außer auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. nur im härtefall..dann ja.
littlestarling82
ich versteh nur nicht warum den vielen Erzieherinnen hier in den Foren immer die Titer fehlen.....ich bin Landschaftsgärtnerin und bin durchgeimpft und habe alle erforderlichen Titer...ist schon immer sehr merkwürdig. ich hoffe das in Zukunft Ersatztätigkeiten gefunden werden und nicht immer gleich mit BVs gewunken wird...
Mitglied inaktiv
Wenn die Arbeitgeber ihre internen Regeln dem neuen MuSchG gemäß umstellen, dann wird keine Schwangere mehr wegen fehlenden Immunitäten freigestellt. Dann gibt es eben Ersatztätigkeiten, und wenn's sein muss, sogar im Rathaus. In manchen Städten ist das bereits so, und da sind dann auch alle zufrieden. Der derzeitige Fachkräftemangel bei Erzieherinnen hilft sehr, die Freistellungen zu vermeiden. Besser eine Erzieherin die vom Büro aus den Gruppen zuarbeitet, als gar keine.
Sternenschnuppe
Ich finde jeder der diesen Beruf ergreifen will sollte verpflichtet sein die erforderlichen Impfungen zu haben, ggf. aufzufrischen. Zum Schutze des Arbeitgebers, der Kinder und für einen selbst.
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