Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, bis zu meiner Schwangerschaft habe ich 40 Stunden die Woche gearbeitet und 26 Tage Jahresurlaub gehabt. Nun bin ich im Erziehungsurlaub und gehe bei meinem alten Arbeitgeber als geringfügig Beschäftigte arbeiten. Meine Arbeitszeiten sind aber nicht regelmäßig, manchmal gehe ich einen Monat lang nicht arbeiten und die anderen Monate unterschiedlich viel Stunden. Meine Frage ist nun, wie man den anteiligen Urlaub berechnet? Nun bin ich wieder schwanger und mein neuer Mutterschutz beginnt, wenn ich noch im Erziehungsurlaub bin. Bekomme ich dann das Mutterschaftsgeld von meiner Krankenkasse? Vielen Dank und liebe Grüße von Anke und Tim
Hallo, Sie bekommen den Anteil der KK. Urlaubsansprüche für die Tz haben Sie anteilig. Gruß, NB
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Hallo Nicola, am 30.09.01 endete mein Erziehungsurlaub, unsere Tochter ist demnach am 30.09.00 geboren. Habe am 01.10.01 wieder in Vollzeit bei demselben Arbeitgeber angefangen. Vom 01.04.01 bis 30.09.01 habe ich in Teilzeit gearbeitet. Vom Jahr 2000 waren noch 17 Urlaubstage offen, die ich Anfang Oktober 01 genommen habe. Mein Arbeitgeber w ...
STEHT MIR WÄHREND DES BESCHÄFTIGUNGSVERBOTES KEIN URLAUB ZU BEI VORRANGEGANGENEM ERZIEHUNGSURLAUB???
Ich habe gehört das man wenn man Beschäftigungsverbot erteilt bekommen hat trotzdem von der Firma Urlaub und Urlaubsgeld bezahlt bekommen muß bis zum Ende der Mutterschutzfrist. Meine Firma teilte mir aber mit da ich gleich an Anschluß des Erziehungsurlaubes meines vorherigen Kindes das Beschäftigungsverbot erteilt bekommen hab mir kein Urlaub un ...
ich möchte bei meinem alten AG (habe eine feste Anstellung) 2-3 Tage wieder arbeiten. 2 Jahre Erz. Urlaub habe ich nun hinter mir. Nun weiß ich nicht ob es besser ist noch ein Jahr zu verlängern und als Aushilfe dort zu arbeiten oder ob ich offiziell wieder einsteige und quasi eine halbe Stelle bekomme ? Könnten Sie mir bitte behilflich sein und m ...
Hallo Frau Bader, nach dem Erziehungsurlaub bin ich am überlegen noch 1 Jahr unbezahlten Urlaub (selbstverständlich nur wenn Arbeitgeber einwilligt) zu nehmen. Bei einer Personalversammlung sagte der damalige Personalrat das man zwischen Erziehungsurlaub und unbezahlten Urlaub ein paar Tage arbeiten müsste, da sonst irgend ein Anspruch wegfällt. ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
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Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
Hallo, ich habe noch 15 Rest Urlaubstage, die ich in Vollzeit erarbeitet habe. Dann war ich in elternzeit und beginne nun nach der elternzeit in Teilzeit (50%) zu arbeiten. was bedeutet das für meinen Rest Urlaub? Werden die 15 Tage entsprechend meiner jetzigen Teilzeit von 50% angepasst, also auf 30 Tage? Oder muss mein Arbeitgeber mir 15 ...
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