Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub im Erziehungsurlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub im Erziehungsurlaub

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Hallo Frau Bader, bis zu meiner Schwangerschaft habe ich 40 Stunden die Woche gearbeitet und 26 Tage Jahresurlaub gehabt. Nun bin ich im Erziehungsurlaub und gehe bei meinem alten Arbeitgeber als geringfügig Beschäftigte arbeiten. Meine Arbeitszeiten sind aber nicht regelmäßig, manchmal gehe ich einen Monat lang nicht arbeiten und die anderen Monate unterschiedlich viel Stunden. Meine Frage ist nun, wie man den anteiligen Urlaub berechnet? Nun bin ich wieder schwanger und mein neuer Mutterschutz beginnt, wenn ich noch im Erziehungsurlaub bin. Bekomme ich dann das Mutterschaftsgeld von meiner Krankenkasse? Vielen Dank und liebe Grüße von Anke und Tim


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Anteil der KK. Urlaubsansprüche für die Tz haben Sie anteilig. Gruß, NB


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