Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Erziehungsurlaub - unbezahlter Urlaub für 1 Jahr möglich?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach Erziehungsurlaub - unbezahlter Urlaub für 1 Jahr möglich?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, nach dem Erziehungsurlaub bin ich am überlegen noch 1 Jahr unbezahlten Urlaub (selbstverständlich nur wenn Arbeitgeber einwilligt) zu nehmen. Bei einer Personalversammlung sagte der damalige Personalrat das man zwischen Erziehungsurlaub und unbezahlten Urlaub ein paar Tage arbeiten müsste, da sonst irgend ein Anspruch wegfällt. Welcher? Außerdem würde mich interessieren, ob ich dann immer noch Anspruch auf meine bisherige Besoldungsgruppe habe (arbeite im öffenlichen Dienst). Außerdem habe ich doch das Recht, wenn ich nach dem Erziehungsurlaub in Teilzeit arbeite, mich in 5 Jahren nochmals zu entscheiden, ob ich meine Stundenzahl erhöhen möchte. Würde dieses Entscheidungsrecht ebenfalls, bei unbezahlten Urlaub weg fallen? Im Voraus besten Dank!


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Hallo Frau Bader, nein, Angestellte. Viele liebe Grüsse


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