Hallo , ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung des Gehalts bei BV. Ich werde ab nächster Woche ein BV erhalten. Der Anfang meiner Schwangerschaft wurde zu Anfang September festgesetz ,bin also jetzt in der 8 SSW. Ich wurde im Juli/ August vom Arbeitgeber freigestellt( unbezahlter Urlaub) um für mein Staatsexamen zur Psychotherapeutin zu lernen, ab September arbeite ich wieder bis jetzt vollzeit so wie in der Zeit vor der Prüfungsvorbereitung. Nun habe ich gelesen , dass für die Berechnung des Gehalts die letzten 13 Wochen vor der Schwangerschaft genommen werden, also Juni, Juli, August. Ich habe jedoch im Juli und August nichts verdient, heisst es jetzt ,dass mein Gehalt während des BV nur 33% des Ursprungsgehalts betragen wird? Wenn es so sein sollte, was kann ich dagegen tun, ich kann kaum schlafen und weiss nicht wie ich mit 33% leben soll. Danke Ihnen sehr für die Hilfe. LG Ola
von Holaola am 02.11.2021, 15:13